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Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte
Entstehung
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6ad)ented)i insbefonbetegebemann, Suftug SESil^., <sad}entea)t bes SBütgerlidjen ®efe|6udjes. Cltcw

XXXII, 507 (Seiten. 1924. (SetjrBficfier unb ©runbriffe ber ffleitstDiffen»Waft S8b.HI.) .......... «8R.12., geB. ROT. 13.50

Ein trotz seiner Kürze ausgezeichnetes und inhaltreiches Lehrbuch, nicht nurfür den Studierenden, sondern auch für ältere Juristen. Die Arbeit ist wissen-schaftlich tiefgründig und doch gemeinverständlich geschrieben."

Zeitschrift des Deutschen Notarvereins.

fttdjjdjmar, %.,)enteä)t.

I. Sttlgemeine Seiten. 58efijj unb Eigentum, gleite, oerBefferte Stuf«tage. 142 Seiten. 1922. (Sammlung (Söffen 58b.480.) ©. Wut. 1.80

II. SBegrenste Sftedjte. 144 Seiten. 1923. (Sammlung ©öfctjen 58b. 481.)

©eB. fÄSK. 1.80

Diese Bändchen bieten die Orundzüge des Sachenrechts in gedrängter undklarer Form.

fienjen, ©eorg, Das Deutfdje spfanbteilJKCjt. Kommentar jutn pieufjifdjen^fanbteitjgefefc unter SBerücfficfjtigung ber aufserpreufifcljen ©efefee. Dftaö.XXVI, 266 Seiten. 1929........... ©eB. 5MTC. 20.

Diese zusammenfassende Darstellung ist die erste ihrer Art und sehr ver-dienstlich. Das Buch regt zu allerhand Fragen an. 11 Juristische Wochenschrift.

©ünjtjer, igermann, (Sr66aiite(f)t. SEafdjenformat. 167 Seiten. 1919. (®ut«tentagfdje Sammlung ®eutfc^et 3teicpgefe&e 58b. 135.) . . ©eB. FMK. 2.

Günther ist ausführlich, ohne weitschweifig zu sein; ausgezeichnete Vorbemer-kungen geben eine vorzügliche Obersicht und wahren den Zusammenhang. Oberallist der bisherige Rechtszustand, der fa für absehbare Zeit seine Bedeutung be-hält, mit in das Bereich der Betrachtungen gezogen. Der Praxis wird das Werkvon hervorragendem Nutzen sein."

Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts.

Sttnljeim, §ugo, <5tmtbBii<T)0tbuuiig. tommentar pr ©runboudjorbnung fürba§ SJeutfdje SReidj nebft ben für Sßreufjen erlaffenen SluSfüijrungäbefiim"mungen. Breite, böllig neuBearBeitete Sluflage. ßertfon^Dttat). 959Seiten. 1913................. SRSK.15.-

Der Band weist außerordentliche Gründlichkeit, Klarheit und Übersichtlichkeitauf. Man kann wohl sagen, daß kaum eine Frage auftauchen wird, die nichtwenigstens berührt wäre; die bisher zutage getretenen Fragen aber sind sämt-lich in der eingehendsten Weise erörtert."

Zentralblatt für freiwillige Gerichtsbarkeit.

Sifdjet, Otto, unb gijd)et, 5/iorBert, ©runbBudjorbming für bas Deutfdje 5Reia)

neBft ben preufjifctjen 2lu§füljrung§6eftimmungen. Neunte, burcfigearBciteteunb ergänzte Sluflage. Safdjenformat. 322 Seiten. 1927. (®uttentagfa)eSammlung ®eutfcB,er 5Jteicf|ägefe&e 58b. 42.) .....©e6.».5.

Eine der vortrefflichen alteingeführten Handausgaben der GutlentagschenSammlung, bei der schon die Auflagenziffer für die Brauchbarkeit in der Praxisspricht. Nach wie vor ist das Buch ein vortrefflicher Wegweiser und Berater."

Juristische Wochenschrift.

SRtds, ©erljarb, Die ©tunbbudjpraits. Ein §anbbudj für ben tägtidjen ©e«Braue?) in ©runbBucijfatfjen. Stdjte Stuf läge. ©rofc-Dfta». XII, 412 Seiten.1929 ..............313». 12., geB.3t£0M4.-

Das Buch hat einen Anspruch darauf, in der Praxis geradezu verschlungenzu werden. Es ist aus der täglichen Praxis heraus für die Praxis lebensfrischund unterhaltend geschrieben." Mitteilg. a. d. Württemb. Notariats-Praxis.

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