------ 100 ------
ß pf.
Von obgemelten Parcelen gibt man von halben oderViertheilen zu Wagegeldt nach advenant.„ allem und jeden, was zur Fracht gewogenwird, es sey auch was es wolle, gibt manvon jedem Centner zu Wagegeldt .... 1 3
Und werden 3 Centner zu einem Pfund Schwaeregewogen.
Von kleinen Parcelen, so sich unter 20 Pfund be-
lauffen / . ,........... — 7 1 /,
"Was aber unter 10 Pfund wieget...... — 3
Sonsten sollen alle vorgesetzte Posten des Wage-Geldesalso verstanden werden, dass die Frömbde, so allhierkauffen oder verkauffen, das Wage-Geld, wie es bey denvorgesetzten Posten determinirt ist, gantz; und die Bürger,so kauffen oder empfangen, die Halbscheid bezahlen.
Folget die Accise gemeiner Waaren, wie dieselbe von
Bürgern und Frömbden entrichtet werden soll. ß pf.
Von einem Fass Victrill......... 2 6
„ „ „ Allaun .......... 3 6
„ „ „ Draeth der Bürger...... 7 —
Ein Frömbder aber.....■...... 15 —
Von einem Fass Nägel, so ungefehr 3 Pfund
Schwaers wieget, ein Bürger...... 4 9
Ein Frömbder.............76
Von 100 Pfund Nägel der Bürger...... 13
Der Frömbder......"....... 2 6
Von einem Pfund Schwaers Eisen, gegossen oder
geschmiedet ............ 3 6
„ einem Pfund Schwaers Kupffer, Zinn, Stael,Bley oder ander Ertzwerck, so allhie aufgela-den und aussgeführet wird....... 4 9
„ einem Pfund Schwaers Hartz, Wachs, so all-hie auffgeladen wird......... 4 9
„ einem Fass Butter, Honig und Oel . . . . 7 --
„ „ „ Hering, Teer und Traen ... 4 9
„ „ Pfund Schwaers, Rotscher oder Rundfisch 4 9
„ 100 Pfund............. 16