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Statutarrecht und Rechtsalterthümer der freien Reichsstadt Dortmund
Entstehung
Seite
75
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1628

16S5

1686

/5pf

(äpf.

ß pf-

mit Kost

2 3

3

3 6

olme

6 6

6

7

75

8. Gemeine Arbeitsleute pro Tag mit Kost

9. Drescher von einem

Nachtwerk..... 2 2 2

Drescher wenn sie Nacht

und Tag dreschen » . mit 2 6 3 3 6

Drescher wenn sie Nacht

und Tag dreschen . . ohne 7 6 6 710. Drescherinnen wenn sie

Nacht und Tag dreschen mit 2----------------------

Drescherinnen wenn sie

Nacht und Tag dreschen ohne 6----------------

Sie müssen 3 Uhr (Mor-gens) auf der Dresche u.

kaiin ihnen Morgens 1

Schüssel Kochspeise mit 1

Schnitte Brod oder dafür

6 pf. gegeben werden. Sie

dürfen nicht mehr als 2

Quart täglich zu Trinken

verlangen.12. Pliestern mit Kalk . .

mit 2

6 3 3 3

ohne 7

6 9-8

mit 7

77

olme 18

18 18

13. Medders (Schnitter) per

Morgen ......

Medders (Schnitter) pr. M.

14. Die neben dem Erndte-

wagen gehen..... mit 2 6 3 3 6

15. Frauen vom Jäten, Bin-den etc. per Stunde . . 18 2 2Frauen vom Jäten, Binden

etc. per Stunde .... 3 3 3

16. Strassenmacher Meister ohne 8----------------------

., Knecht ohne 7 6-----------------