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pfenning . . vorgemelter Herr Verkäufer vor sich und seineErben sich verbindet, wegen dieses mehrgemelten verkauftentheilhauses, hof, schein-, Landerey, busch, bandenKrautblech alle Ansprache . . ihm ankäufern und
dessen Erben jeder Zeit abzustellen und gebührende Wehr-schafft zu leisten, auch das ihm Herrn Verkäufer und seinenErben zustehendes Consolidationsrecht wegen der Sohlstattvon Scheid ihnen Ankäufer und dessen Erben übertragen,a!su dass Käufer und dessen Erben solchen Rechts jederzeitsich bedienen können und mögen. Womit denn dieser Erb-kauff nebens Glück, Heil und allerley wollfahrts zuwünschen,mit Weinkauf und Gottesheller bestätdiget und ferner bissauf obrigkeitliche Bestätdigung eigenhändig unterschrieben,so geschehen Wald den 23. April 1714. Fr. Anton von Mummpr. Margarcta Clara von Mum gebohren von Bawyr.Mathias Paffrath für mich und meine Hausfrau. Ch. F. vonMum mpr.
Peter Hahrdkop als Zeug, Abraham Kirschbaum als Zeug,Pe'ter Schanscr als Zeug.
514. Anna Amalia Elisabeth von Mumm, Tochtervon Bernhard Johann v. Mumm und MariaSophia v. Schorlemmer, wird 1714 20. Octobergetauft, ihre Gevattern sind Anna v. SybergÄbtissin zu Horde, Amalia Freifrau v. Klincke,Elisabeth von Syberg, Stiftsfräuleins zu Horde,der Pathe Bernard von Gahlen und derjüngste Sohn von Schox'lemmer zu Eickelborn.
Evang Kirchenbuch von Niederweniger
515 Beruh. Joh. von Mumm stirbt 29. März 1718?
Im evang. Kirchenbuch von Niederweniger steht: „Insicheren und glaubhaften Nachrichten habe gefunden , dass