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S. 31. Juli 1711 mit demselben M. Paffrath und dessenFrau Maria Ernen, denen ein Morgen Land zu Scheid gegenZahlung von 50 Rthlr. in Pfandnutzung gegeben wird, Lösebinnen Jahresfrist vorbehalten. Jn diesem Acte heisst es,dass die Söhne der Verkäufer, deren Namen nicht angegebenist, zugestimmt hätten.
■i. 26. Febr. 1712 mit JohanKoehl zu Wald und dessenFrau Cath. Magd. Kappel, sie erhalten 4 Morgen aus demErbe und Hofe zum Scheid für 250 Rthlr. Diesen Actunterschreibt neben den Verkäufern auch C. Fr. Josephvon Mum (der Sohn).
5. De dato Wald 31. März 1717 Verkauf von 2 Morgenaus demselben Erbe für 03 Rthlr.
Alle diese Acte sind von den Verkäufern mit dem obenbeigebrachten Siegel und ihrer Unterschrift versehen.
513. Freiherr Friedrich Anton Mum von Schvrar-tzenstein und seine Frau Marg. Clara v, Bauerverkaufen die Ha'bscheid eines Hauses miteinigen Morgen Land aus dem adligen Gutezum Scheid bei Wald 1714, 23. April.
Pergament-Urkunde im Archive Mumm.
-und und zu wissen seye hiemit jedermanniglichenWerne gegenwertigen Kauffbrieff zu sehen zu lesen[gegeben oder hören lesen vorkommen wird, dass1 gestalt vff heudt zwischen dem HochwollgebornenFreyhern Friedrich Anton Mum von Schwartzen-steiu vnd dessen hochwollgeboru Fraw Eheliebste Mar-garetha Clara von Bawyr als Verkäuffern so dann demEhr und achtbahren Matthiasen Paffrath und Maria ErnenEheleuthe als ankäuffere ein vest beständig und unwider-ruflich Erbkauff folgender gestalt geschehen. Es habenVerkäuffere . . aus ihrem frey adelichen Guthzum S chei dtmit zugehöriger freyen Gerechtigkeit, nach jnbalt von Jlirochurfürstlicher Durchl. vorfahren vor undenklichen Jahren