geschaffen thätig und einige davon iinponirtenStädten und Fürsten, der Landdroste Johann sogardem mächtigen Burgunder Herzoge, Carl demKühnen. Wer konnte es' wagen die Existenz einesGerardus Mumme 1179 zu bestreiten, da ein solcher1177 authentisch erwiesen ist; wer die eines Johanv. JVTonimen 1359, da wenigstens ein Johan Mombis 1366 gelebt hat.
Das Wirken des Geschlechts an sich gewährteinen tiefenBliek in das Fehde-,Landfriedens-, Rechts-und Gerichts-Wesen früherer Zeiten; es führen unsdie Urkunden in das geheimste Verfahren desFehmstuhls, in das kaiserliche Hofgericht Wentzel'sund in das Ketzergericht Alba's. Auch liefern sieAufschlüsse über die Stellung der Geistlichkeit zur.Regierung, über die Privatwillkühr bei dem An-prangerstelleu durch Namensanschlag, ja sogar überden Ferkenkauf der Herzoge und deren Credit! osig-keit. — Ethisch haben die Resultate aus Arbeiten,wie obige, noch die Bedeutung, dass sie nicht seltenGradmesser für den Werth oder Unwerth des indi-viduellen Wartens und dessen Folge für Familieund Nachkommenschaft liefern. Sie legen Zeugniss,dass, wo Manneskraft körperlich und geistig für dasGute und Schöne, für Recht und Wahrheit ihrLeben einsetzt, allen Hindernissen zum Trotz dau-ernde Erfolge, jedenfalls wahre Ehre erworben wird,während das vivre au jour Abscheu vor Thätigkeit,die Herrschaft des falschen Ehrgeizes, der eingebil-deten Vorzüge und der verwerflichen Gelüste, ebensosehr wie das Sündigen an der sittlichen Weltord-nung jähen Sturz mit sich führt; so stehen ermun-ternde und warnende Beispiele oft auf demselbenBlatte neben einander.
Fahnenburg, 12. Decbr. 1875.
Fahne.