IX
ein wichtiges, culturhistorisches Material. Die grosseAnzahl dieser Archive würde der Veröffentlichungunübersteigliche Schwierigkeiten bieten, wenn nichtzweierlei zu Hülfe käme. Die meisten dieser Ar-chive behandeln gleichartige Gegenstände, so dassdie minderwichtigen durch Noten an die wichti-geren angeschlossen werden können. Ausserdemberuhen die meisten derselben in zugänglichenStaatsarchiven, so dass dieserhalb ihre Herausgabenicht so dringlich ist als derjenigen, die in Privat-besitz übergegangen und mehr oder weniger unzu-gänglich gemacht sind.
3. Die Familien - Chroniken. Ich kenne davoneinige über kleinere oder grössere Zeitabschnitte,deren Werth um so grösser ist, als sie das trockeneUrkundenmaterial beleben und zu Bild und Sceneausmalen.
Ich beginne die Veröffentlichung mit dem Ar-chive des Geschlechtes von Meschede. Es wird da-durch manche Nachricht geboten über die Rechteder Familienglieder am Familiengute und die Artihrer Abfindung bei der Veräusserung (Nr. 4, 6,12, 13, 30, 33, 42, 51, 55, 62 etc.); über die Not-wendigkeit der öffentlichen Abtretung des Eigen-thums (16, 22, 27, 96 etc.); über die Form dergerichtlichen Auflassung (10, 11, 12); über Gewähr-leistung (6, 12, 23, 33, 51, 61 etc.); über die Ge-richte der Freien (12, , c j2, 27); über die Rechteder Ministerialen bei Veräusserung des herrschaft-