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ist leider bis auf einige Striche zerstört. Er hängt an einenStreifen, der von dem untersten Rande des Pergaments bisauf dessen Mitte abgeschnitten und zunächst von vorne nachhinten, dann von hinten nach vorne, durch dasselbe gezogenist, wie die folgende Abbildung zeigt:
Zusatz zu Seite 41 Nro. 581.
Das Original der Urkunde, worin Mathias vonHüls einen Theil seiner, mit der Herrlichkeit Hülsverbunden gewesenen Rechte an Rudolph Mumm,Drosten zu Orsoy, übertragen hat, ist nicht mehrvorhanden, die Thatsache geht aber hervor aus demBerichte des Kempener Gerichtsschreibers und HülserVogts, Johann Scheutt, von 1699, überschrieben: Hulsatripartita cum omnimoda jurisdictione sacra, profanaet proventuum fructione:
Tempore Electoralis coloniensis hujus Regiminis unusde Landsassiorum Nobilium ab Hüls familia, Matthias ab
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