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4 (1878) Urkundenbuch des Geschlechts Momm oder Mumm : II
Entstehung
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gehörten sechse in die Höfe l. 3. und 4., und nur die übri-gen 6 werden als Markenkotten bezeichnet, von keinem Hofeabhängig, also in eigener "Wehr.

Die III. Abtheilung zählt 5 Dreyscherer, von denen1. JanBierman den Boenen, 2. Stophel Ouersahl nach Nord-kirchen, 3. Herman Dattenberg den Schel v. Berge, 4. AleffTorrinck dem Drosten zu Ahausen gehörte und der 5. alsErbe des Heinrich Wilckens bezeichnet wird, der daraufwohnt.

1024. (507. )Duplic in Sachen der Vormünder des JacobGottfrid von Mum zu Aldendorf gegenv. Mangelmann jetzt Schaesberg. 1704.19. Januar.

Aus einer Druckschrift und den Acten des Reichscammer-Gerichts.

Diese Prozessache wurde gleichzeitig neben den vorher-gehenden verhandelt und betraf die Frage, in wie weit einDrittel - Antheil der Partei Mumm entzogen werden könne.Es wurde 24. April 1684 von dem clevischen Hofgerichteund 10. Januar 1686 von der Revisions-Instanz das Urtheilgesprochen, dann kam die Sache an das Reichscammergericht,dem unter obigem Datum. Seitens der Vormünder der Mino-rennen von Mumm obige Duplic überreicht wurde. Sie liegtgedruckt vor unter dem Titel: Untertaenigste Duplicae cumsupplemento ratiomim ac submissione N. in Sachen (Tit) DehrVormünder de Mumm zu Aldendorff contra (Tit) de Mangel-man, modo (inqualificatum) de Schoesberg (soll heissen Schaes-berg) 19. Januar 1704. 60 Seiten in 4">. Mit dem Motto :Premitur non opprimitur veritas; Adeo non succedit quodfraude injuriaque tentatur. Diese Schrift war ihrer Zeit einMeisterstück, heut zu Tage ist sie ganz ungeniessbar, fürdie Genealogie bleibt sie sehr werthvoll.