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4 (1878) Urkundenbuch des Geschlechts Momm oder Mumm : II
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zubringen, 2. dem H. v. Momm, das Mieth-haus zu benutzen, jedocb unter Bewachungvon Soldaten, und erkennt 3. auf Zeugen-beweis wegen Entfernung von Juwelen.

Q. v. Momm protestirt gegen die vorangehende Ent-scheidung, soweit darin die Soldatenwache aufrecht erhaltenist, 1677 22 Januar, worauf der Cölner Senat 22. Januar 1677(Rathsprotocoll pro 1677 S. 16) verlügt :

Wird auf Anstehen des H. v. Momm den Syndicis re-mittirt ihr sentiment ad proximam abzugeben, ob der ange-legte Arrest ferner zu continuiren.

%HaJVMa*997. (480.) Friedrich für., Churfürst von Branden-burg, erlässt 24. Januar 1677 von Cöln ander Spree aus ein neues Schreiben an dieStadt Cöln, worin er auf die Aufhebung desvon der Wittwe v. Palant gegen G. v. Mommverhängten Arrestes dringt. Edenda S. 36.

998. (481.) v. Momm überreicht eine Protestation unddie Wittwe ein directorium probationumcum designatione testium. 1677. 27. Januar,Ebenda.

999. (482.) Klage der Erbgenamen von Lyskirchen.1677. 3. Febr. Ebda.

Die genannten Brbgenamen klagen gegen die Freifrauvon Palant „wegen Insolenzen und Thathandlungen der Sol-daten". Die Kriegscommissare werden beauftragt, die Sachezu untersuchen und „nach Gebühr zu statuiren".