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4 (1878) Urkundenbuch des Geschlechts Momm oder Mumm : II
Entstehung
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"Weiter steht das Attest des Hammer Stadt-Gerichts vom9. Juni 1792, wonach die 2000 Thl. in der Theilung demMinorennen Herman Conrad Daniel von der Mark (sieheFahne's Forsch. II. 1. S. 142.) zugefallen sind.

976. (459.) Rittmeister Bernard Mum v. Schwartzen-stein rechtfertigt sein Verfahren als Holz-richter, 1664" 3. Oct nebst Verfolg bis 166828. März.

Aus Düsseid. Staatsarchiv. Essen.

Demnach Ihro hochfürstlich Gnaden Frau Abdissinn zuEssen den 20 tea 7bris nechstlitten mir schriftlich erkennengeben lassen, ob solte mich in der Altendorper Mark undBusch einer zumahl ungeziemender Authorität anmassen undohne derselben und anderer meist interessirten vor- und mit-wissen, sowol dess Holzhauens, als anmasslicher Bestimmungder Mast und einbrennens eigenthätigen gefallens verfahrenund haussiren, dannenhero dan dieselbe dero Lieben Ge-treuen Herrn Georg Philipsen Steinackers von Saxenwaltund Teuschmeistern Rudolph Boetzel gnadig committirt, sichzu mir zu verfügen, und zu befragen , wer mich authorisirt,einseitig und eigenthätig ohne deroselben vor- und mitwissenzu verfahren? Und dan obbenannten Herrn Commissaren auffsothanes Anbringen mich schrifftlich zu erklären, zur Antwortgegeben ; So habe zu Folge dessen dagegen anzeygen wol-len, wass gestalt nicht gestehe, sondern aussdrücklieh verab-rede, dass in der Altendorper Marck und Busch mich einerzumahl ungeziemder Authorität anmasse; massen dan kei-ner anderen Authorität in gedachter Marck und Busch imHoltzhauen, Bestimmung der Mast und einbrennens, alss wozudas Hauss Aldendorp befuget, und dessen in undencklicherpossession vel quasi gewesen und noch auff heuthige stundeist, mich gebrauche, gestalt dan auch das Holtzweisen , Be-sichtigung und Bestimmung der Mast und einbrennens nichtallein von mir sondern aueh mit vorbewusst der gesampten