viiiBerechnung der Fuhrlöhne.Nach den gemachten Erfahrungen kann dereinspännige Fuhrmann mit einer Ladung von14 bis 15 Centnern auf einer gut gebautenKunststraße in flachen Landesgegenden täglich 7 Stunden Weges zu 60 Nummern(1200 Ruthen) fahren, wenn er die halbeLänge beladen und die übrige Hälfte wiederleer zurück fährt.Gibt man ihm ein tägliches Verdienstvon 6 Fr. 30 Cent. (2 Rthlr. 6 Stüber)so kann er jede Nummer vom Auf= bis zumAbladeorte für 3 Ct. oder 4 sibr.und jeden Hektometer für 4 — oder ⅓fahren, wozu noch die Kosten des Anf= u.Abladens gerechnet werden müssen.In den Gebirgsgegenden setzt man inder Regel 1/2 Centimen auf jede Nummer zu.Wird aber die Last über eine Polizeystraßegefahren, worauf der Fuhrmann Vorspanngebrauchen muß und täglich keine 7 Stun-den fahren kann, so vermehren sich die Trans-
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Auszug aus Wesermanns Taschenbuch für die Straßen- und Bergbaubeamten etc. über die gemessenen Straßen zwischen dem Rheine und der Weser, und von Frankfurt bis Holland : hrsg. vom Verf.
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