Druckschrift 
3 (1806)
Entstehung
Seite
207
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207Zeit=Rechnung.C. Durch Erlegung oder Abrechnung einerGegenſchuld.a) Durch Erlegung derselben.Erstens. Gleich zu Anfang der Schuld-forderung.A muß an B nach 10 Monaten 1200 Thlr. bezah-len, hingegen B an A nach 12 Monaten 2000 Thlr.Wenn nun A seine Schuld baar erlegt, nach wie vielZeit muß B seine 2000 Thlr. ablegen?2000 12 = 240001200 X 10 = 12000 +2000 in 12000 = 6 Monaten.Zweytens. Wenn solches nach einiger Zeitgeschiebet.A muß an G nach 5 Monaten 600 Thlr. bezahlen,und G an A nach 12 Monaten 1000 Thlr. Wennnun A seine 600 Thlr. nach 3 Monaten ablegt, wannmuß alsdann G seine Schuld ablegen?1000 * 9 = 9000600 2 = 1200 +1000 in 7800 = Monaten.b) Durch Abrechnung.A muß an G nach 7 Monaten 6 Tagen 2000 Thlr.,und G an A nach 6 Monaten 1400 Thlr. bezahlen.Wenn sie nun ihre Schuld gegen einander abrechnenwollten, so Frage nach welcher Zeit A den Rest erle-gen müsse2000 X = 144001400 X 6 = 8400600 in 6000 = 10 Monaten.