Regel de Tri Conversa.55der verglichen werden sollen, und dann die Reductioneines fremden Maaßes auf inländisches nöthig ist. Z.B. Man weiß, daß, wenn dem Pariser Fuß=Maaßeine Linie oder Länge zugeeignet wird, welche 144gleiche Theilchen enthält, dem Cöllniſchen Fuß⸗Maaß122 eben solcher Theilcher angehören, und frägt nun,wie vie 36 Pariser Fuß in Cöllner Fuß=Maaß betragen?Die Verhältniß=Zähler zwischen Paris und Cöllnwären also 144: 122. — Gesucht wird aber eine Zahl,welche größer als 36 seyn muß, weil der Pariser Fußlänger als der Cöllnervist, also muß das vierte Gliedgrößer als das dritte werden.Wenn in einer Proportion das vierte Glied größerals das dritte werden muß, so muß natürlich auch daszweyte Glied größer als das erste seyn: da nun diezwey Zahlen 144 und 122 die ersten zwey Glieder aus-machen, so muß ihre Stellung umgeändert werden,und anstatt 144: 122 muß stehen 122: 144, also:122 : 144 = 36 : x.5184= 1.14 ✕ 36-= 42⅞— 122d. h. 36 Pariser Fuß sind gleich 42¾ Cöllnische Fuß.Oder nach der vergekehrten Regel de TriCöll.Par.Par.12214—18•6118,11524461 | 2592 | 42¾ | Cöllnische Fuß.Auf-
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten