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Officieller Katalog der Gewerbe-Ausstellung
Entstehung
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LXXXVII
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zur Beglaubigung von Maass und Qualität der Leinewand in den Kreisen Biela;feld, Herford, Halle und Lübbecke, sowie zwei öffentliche Seiden-Trocknungs»'Anstalten zu Crefeld und Elberfeld.

Staatlich genehmigte Innungen gab es 1879 in Rheinland 73, in Westfalen 34,im Regierungs-Bezirk Wiesbaden 7.

In Rheinland bestehen auf Grund der französisch-bergischen Gesetzgebung12 Gewerbegerichte zu Crefeld, M.-Gladbach, Düsseldorf, Elberfeld, Barmen,Lennep, Remscheid, Solingen, Burscheid, Mülheim a. Rh., Cöln und Aachen.

Gewerbliche Schiedsgerichte auf Grund der Gewerbe-Ordnung von1869 gab es 30 im Regierungs-Bezirk Arnsberg und je 1 in den Bezirken Coblenzund Düsseldorf.

Staatlich genehmigte Börsen bestehen zwei in Frankfurt a. M. und je einein Cöln und Essen.

Oeffentliche Schlachthäuser auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1868sind eingerichtet in Aachen, Düren, Cöln, Kreuznach, Frankfurt, Düsseldorf,Elberfeld, Solingen, Mülheim a. d. R. und zwei im Regierungs-Bezirk Arnsberg,insgesammt also 11.

Oeffentliche Leih-Anstalten bestehen zu Coblenz, Cöln, Bonn, Barmen,Aachen, Düren, Eupen, Frankfurt a. M., Wiesbaden. Elberfeld, Düsseldorf, Crefeld,M.-Gladbach, Duisburg, Mülheim a. d. R., Dortmund, Gelsenkirchen, Iserlohn undSoest. Aus den Bezirken Trier und Minden fehlen die Angaben.

Oeffentliche Spar-Cassen gibt es in Westfalen 129, in Rheinland 109, imRegierungs-Bezirk Wiesbaden 8. Ueber ihren Geschäftsbetrieb und Vermögens-bestand im Jahre 1878 resp. 1878/79 gibt die Tabelle Seite LXXXVHILXXXlXAufsehluss.

Der Stand der gewerblichen Unterstützungs-Cassen während derJahre 1876 und 1878 ergibt sich aus der Tabelle Seite XCXCI.

In der weiter angeschlosseneu Zusammenstellung geben wir eine vergleichendeUebersicht über den Stand A. der gewerblichen, B. der sonstigen Unterstützungs-Cassen des Regierungs-Bezirks Düssoldorf während der Jahre 1866, 1872 und 1878.Erläuternd bemerken wir, dass die Nachweisung A. alle diejenigen Kranken- undSterbe-Cassen enthält, deren Mitglieder ausschliesslich oder doch überwiegendHandwerker oder gewerbliche Arbeiter sind, während unter B. diejenigen Hülfs-cassen folgen, welche sich nicht auf Gewerbetreibende und gewerbliche Arbeiterbeschränken, sondern ihren Statuten nach auch anderen Bevölkerungsclassen zu-gänglich sind. Dahin gehören namentlich die zahlreichen Sterbeladen. (SieheTabelle Seite XCIIXCHI.)

Zum Schluss folgt eine Uebersicht über den Stand der Knappschafts-Vereinein den Qberbergamts-Bezirken Dortmund und Bonn in den Jahren 1874, 1876und 1878. (Siehe Tabelle Seite XCIIXCHL)