Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
290
Einzelbild herunterladen
 

VI. Abschn. Steuerwesen. Einleitung.290und ihrer Bureaux, nebst den Kosten der Meublirung, Unter-haltung 2c.; Kosten der Amtsreisen der Präfecten; Büreau-Kosten der Departemental=Räthe; für öffentliche Arbeiten;für die Angestellten und Büreaux der Unter=Präfecturen; fürdie Büreaux=Kosten der Bezirksräthe; für Baumschulen, Vieh-ärzte, Hebammenzöglinge, Vorlesungen über die Entbindungs-kunst, Findelkinder, Bettler=Depot, Casernirung der Gendar-merie; für die Büreau=Kosten der kaiserl. Gerichtshöfe, ersterInstanz= und Handelsgerichte; für die dazu gehörigen Mieth-zinſe und Unterhaltungskoſten; für Criminal⸗, Corrections⸗ undArresthäuser, deren Miethzinse, Unterhaltung, Conciergen;für die Büreau=Kosten der Vergleichs- und Friedensgerichte.Die Gemeindeausgaben betreffen folgende Gegenstände:Unterhaltung des Gemeindehauses, Besoldung der Angestellten,Papier, Dinte, Federn, Lichter, Holz ꝛc.; Register für dieUrkunden des Civil=Standes; Anzeigen und Bekanntmachun-gen der Gesetze, Beschlüsse rc.; Abonnement auf das Bülletinder Geſetze; Gehalt fuͤr die Lehrer in den Primair⸗Schulen;Unterhaltung der Uhren, Brunnen, Hallen und anderer öffent-lichen Gebäude, Beſichtigung der Kamine und Schornſteine;Unterhaltung des Pflasters in denjenigen Theilen der Straßen,die nicht zur Landstraße gehören; Unterhaltung der Feldwegeim Umfange der Gemeinde; Unterhaltung der Gräben, Was-serleitungen und Brücken, welche zum besondern Gebrauche derGemeinde dienen, und welche ihrer Natur nach nicht unter dieallgemeinen Ausgaben der öffentlichen Arbeiten gerechnet wer-den können; Gehalt der Feldhüther; Huth der Gemeindewal-dungen, nebst der von denselben zu entrichtenden Grundsteuer.(Letztere Kosten sollen durch den jährlichen Verkauf einer hin-reichenden Holz=Quantität bestritten werden.) Die Straßenrei-nigung, so wie in den Städten die Straßenbeleuchtung, Feuer-anstalten und andere zur Reinlichkeit und Sicherheit gehörigenGegenstände; die Feyer der National=Feste; die Unterhaltungder Hospizien und anderer Armenanstalten; die Gemeindeschul-den, welche theils von dem ehemahligen Verwaltungs=System