Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
122
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122 V. Abschn. Kriegswesen. I. Th. I. Tit. VI. Cap.sie sich im Hauptorte des Dpts einfinden sollen, um daselbstzum Abmarſche gemuſtert zu werden.293. Dieser Tag wird übrigens in allen Gden des Can-tons mittelst Verkündigung und Anschlag bekannt gemacht.296. Jeder bezeichnete Csbte, er mag ab= oder anwe-send seyn, erhält außer dem einen an seinem Wohnsitze vomRct.=Offiz. abgegebenen Befehl zum Abmarsche.Sechste Section.Rückkehr des Raths in den Hauptort des Departements; Anzeigeder Verrichtungen, die er noch vorzunehmen hat.297. Gleich nach beendigten Operationen in den verschie-denen Bezirken versammelt sich der Rath im Hauptorte desDpts, um in Betreff der von den Csbten verlangten Umtau-schungen der Nummer, in Betreff der Annahme der Stell-vertreter, welche die zum Abmarsche bezeichneten, so wie diezur Stellung anderer Leute angehaltenen verabschiedeten Csbtenvorschlagen rc. das Nöthige zu verfügen.298. Die U.=Präf. wohnen den Sitzungen des Raths imHauptorte des Dpts nicht bey, es sey denn, daß er fürnöthig erachtet, selbige dazu zu berufen.Eben so verhält es sich mit den Mairen, Ret.=Offiz. rc.Erſte Unterabtheilung.Substitutionen (Nummerntausch).300. Die Subſtitution iſt eine gütliche Vereinbarung,vermöge deren die als dienstfähig gefundenen Esbten die ihnenbey der Ziehung anerfallene Nummer wechselseitig umtauschendürfen.Diejenigen, welche ihren gegenseitigen Rang einnehmen,werden angesehen, als wenn sie die Nummer, wohin sieversetzt sind, von Anfang an erhalten hätten.Der Csbte, welcher seine Nummer für eine niedere abgibt,heißt Substituent, der, welcher die höhere Nummer erhält,heißt Substituirter.