Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
301
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III. Cap. §. XXXVII. Maßregeln gegen körperliche Verletzungen. 301Unglücks Fällen betroffen worden, sondern oft auch solche,welche vorher an Krankheiten gelitten haben, oder aus unbe-kannten Ursachen, da sie zuvor ganz gesund waren, in einetiefe Ohnmacht verfallen, oder vom Schlage gerührt werden.Es verdient daher die ernstlichste und sorgfältigste Vorkeh-rung der Obrigkeiten, daß bey Sterbenden und des Lebenskürzlich erst beraubten Menschen, alle Vernachläßigungen,üble Gebräuche und Mißhandlungen, wodurch bey ersterndie vielleicht noch mögliche Wiedererhohlung verhindert, oderauch nur der Tod erschwert, bey letztern aber die Rückkehrund Erhaltung des oft nur unterbrochenen, nicht ganz ver-nichteten Lebens unmöglich gemacht werden kann, durchausunterlassen, und hingegen alle Mittel und Maßregeln, welchezur Lebens=Rettung solcher Personen dienen können, ange-wendet werden.Es ist ein grausamer, und durchaus nicht zu duldenderMißbrauch, wenn Sterbenden in den letzten Augenblickendie Kopfkissen weggezogen, oder auch, wenn sie noch nichterkaltet, aus den Betten herausgenommen, und auf dieErde oder ein Leichenbrett gelegt werden. Oft kann ersthiedurch der Tod, der vielleicht noch bey weitem nicht sonahe war, als man glaubte, befördert werden.Eben dieses gilt von dem unvernünftigen Gebrauch, einemMenschen, wenn er kaum gestorben zu seyn scheint, denMund zuzubinden, und das Gesicht mit einem dicken, nassenTuche zu bedecken; denn, wenn noch Leben in ihm ist, sokann er durch dieses Verfahren erstickt werden.Die ersten Veränderungen und Erscheinungen, welcheman an leblosen Menschen wahrnimmt, der Mangel desPulſes, des Athemhohlens, der Empfindung, die Kälte,Steifheit, die Leichenfarbe des Körpers, die Erweiterung desSterns im Auge, die welke Hornhaut, die blauen und gel-ben Flecken auf der Haut, das Herabhängen der unternKinnlade, die spitzig werdende Nase, das Einsinken derSchläfe, die Erschlaffung und Eröffnung aller Schließmus-