216I. Abschn. Verwaltende Polizey.ändern Röhrchens eingeblasen, können auch sehr wirksam seyn.Man muß die größte Behendigkeit bey Anwendung der vorgeschla-genen Hülfsmittel beobachten; die Zeit ist dringend, und je mehrman säumt, mit desto mehr Grunde hat man zu befürchten, daßſelbe fruchtlos ſeyn werden.9) Wenn alle diese Hülfsmittel unzulänglich wären, so könnteman noch auf verschiedene Stellen des Körpers Schröpfköpfe setzen;allein man darf auf dieses Hülfsmittel wenig rechnen, wenn dieje-nigen, welche wir bereits angerathen, keinen glücklichen Erfolgbewirkt haben. Endlich muß man noch einige Schröpfungen ausder Fußsohle machen, um gewiß zu seyn, ob noch einige Empfind-lichkeit übrig ist. Durch diese Probe hat man die Gegenwart desLebens manchmahl noch erkannt, obschon alle Anzeichen des Todesvorhanden waren. Allein, da der Erfolg nicht immer derselbe war,so muß man Personen nicht jeds Mahl schlechterdings für todthalten, die bey dieser Operation unempfindlich bleiben.b) Rettungsmittel bey Ertrunkenen.1) Diese Hülfsmittel müssen, so schleunig als möglich, ange-wendet werden; und zwar sogleich in demselben Schiffchen, welchesdie ertrunkene Person heraus zu hohlen gedient hat, auf dem Ufer,oder in einem andern nahen und bequemen Orte, wenn man sicheinen verschaffen kann. Man muß den Verunglückten schleunigdahin bringen, und sich zu diesem Behufe eines Tragsessels, einerTragbahre oder eines bequemen Fuhrwerks bedienen. Man kannihn auch auf einem Karren, worauf man Stroh oder eine Matratzegelegt hat, fortbringen; hiebey ist aber zu beobachten, daß manihn auf einer Seite und mit dem entblößten Kopfe etwas erhabenlegen muß; zwey oder mehrere Personen können ihn auch tragen;indem er auf ihren Armen liegt, oder auf ihren in einander ge-schlungenen Händen sitzt.Bey Fortbringung des Ertrunkenen muß man Acht haben, daßer nicht heftig erschüttert werde; vorzüglich muß aber das Wälzenin einem Fasse oder auf dem Ufer, welches ziemlich oft geschieht,vermieden werden. Durch diese üble Behandlungsart tödtet mandiese Unglücklichen vollends, indem man die körperliche Maschinederselben von Grund aus zerstöret; nichts ist ferner gefährlicherund grausamer, als die Ertrunkenen bey den Füßen aufzuhängen,
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