Druckschrift 
Th. 1 (1811)
Entstehung
Seite
172
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I. Abschn. Verwaltende Polizey.⛪174hat sich unabläßig und mit dem ruhmwürdigsten Eifer derUntersuchung dieser unschätzbaren Entdeckung gewidmet. Siehat nach dreyjährigen Arbeiten und Beobachtungen das Resul-tat ihrer Untersuchungen und Experimente bekannt gemacht.Ihr Bericht liefert den überzeugendsten Beweis, daß dieKuhpocken⸗Impfung alle Vortheile der Impfung der Kinder-pocken vereinigt, ohne irgend einen ihrer Nachtheile mit sichzu führen; daß man sie anwenden kann, ohne Gefahr zulaufen, dieselbe durch Vermehrung des Krankheits=Stoffes zuverbreiten; mit einem Worte, daß sie eine äußerst gelindeKrankheit ist, wobey sich nichts auf der Haut äußert, als nurdie Stüpfchen, welche ohne Gefahr sind, und den Geimpftenfür immer gegen die Blattern schützen.Das Comite hat übrigens anerkannt, daß sie von keinenübeln Folgen, die ihr eigen wären, begleitet ist, und daßsie keine andere Krankheit veranlassen kann.Ich säume nicht, schrieb der Präfect des DonnersbergerDepartements den 12. Prairial 12. J. an seine Unter=Prä-fecten, Ihnen dieses neue System, das bereits mit Erfolg insämmtlichen europäischen Staaten eingeführt ist, zu empfehlen,und ich ersuche Sie, den unter Ihrer Verwaltung stehendenBezirk der Wohlthat desselben genießen zu lassen.Sie können es Anfangs in den unter Ihrer Aufsichtbefindlichen Kinder=Hospitalern und andern öffentlichen An-stalten in Ausübung bringen. Demnächst lassen Sie in einemder Hospitäler jeder Stadt, das Ihnen dazu geeignet scheint,einen Saal, der von den andern für den gewöhnlichen Dienstbestimmten Sälen abgesondert ist, einrichten, wo die armenFamilien ihre Kinder unentgeldlich können impfen lassen.Ich werde sorgen, daß die hiedurch den Hospitälern erwach-senen Kosten aus den Geldern der veränderlichen Ausgabenerstattet werden, wenn sie nicht aus dem Hospitäler= oderGemeinde=Fonds bestritten werden können.Es ist nicht nur viel daran gelegen, daß das Impfender Kuhpocken unter den bemittelten Classen der Gesellschaft