201gebrauchen lassen, damit Ire L. wider zur gesundtheit kommen vnndbey leben erhalten werden möchte.Zue disen beschwerlichen Kindsblatern haben Ire L. noch einenschweren vnd heftigen Catarrum überkommen, welcher dero schierzum allerbeschwerlichisten vnd schädlichisten gewest, Dann Ire L.baide am leib vnd sonnsten dermassen so voller blatern, vnnd derodarzue die Naßlöcher (wie auch vmb die Brust vnd im Hals) alsoverstopfft gewest, das dieselbe nichts vßwerffen, noch Athem fahenkönden. Dahero dann der Catarrus seinen rechten gang nit habenmögen, so haben die Medici Ihrer L. für denselben Catarrumderhalben nichts eingeben wöllen, damit sie die Platern nit verhin-derten, Wiewol sie dero sonsten alle leidliche vnd köstliche speiß vnddergleichen zuerichten lassen, als immer möglich mögen sein; Aberdiser Morbus ist je an im selbs incurabilis gewest.Vnnd nachdem nun Ire L. aus denen obangezognen überhandt-nemmenden Kranckheiten alle vorstehende gefahr im Werckh gespiretvnd gemerckht, Auch jederzeit bey gueter vernunfft gewest, habensie sich mit einem großen Christlichen Eiffer zue Got dem Herrngewendt, Auch demselben Ire gesundtheit vnd leben gentzlich haymgestellet, vnd sich altem Catholischen Brauch nach mit allen heyl-samen vnd hierzu notwendigen Sacramenten Cristlich vnd Gotseligklichversehen lassen.So haben Auch Ire Bäbstl. Heylt. aus sonderer vätterlicherzuenaigung vnd wolmainung genedigist nit vnderlassen, Ihre L. indero so heftigen Leibsschwacheit selbst aigner Person haimzuesuechen,dero zuezuesprechen vnd sie zuetrösten, Auch über das die Ihrentäglich vnd manigen tag bis inn die syben mal zue Irer Lieb zue-schikhen, vnd sonsten alles das Ihenige zuethuen, was derselbenhierinnen nur immer menschlich vnd müglich gewest ist, Ire L. beyleben zuerhallten.Es ist aber der vnwandelbare will Gotes gewesen, dieselbe IreL. aus disem zergenglichen Leben zue sich in die ewige freud vndseeligkeit zuerfordern, Das dann dero hertzlich vnnd innigelich zue-winschen. Vnnd haben Ihre L. sich iederzeit also desto fleißigerGot dem Allmechtigen befolhen, Auch am afftermontag den Achtendiß, Ihren Junckhern, so bey derselben in der Camer gewest, dieHandt geboten, Abschiedt genommen, vnd allen den Ihenigen vilgueter Nacht gewinscht, Sich also guetwilliglich in die händt desallmechtigen befelhende. Darauff dann dieselbige volgenden Neundten
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Zwei Actenstücke aus dem K.K. Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien
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201
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