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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 2 (1874) Vom Tode Alexander's des Grossen bis zum zweiten punischen Kriege : (218 v. Chr.)
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20. Die Römer. 81

Fahnen auf, eine rothe fürs Fussvolk, die andere von der Farbe desSeewassers, grünlich, für die Reiterei. So z. B. wurden noch im J. 457auf Befehl des vierten Dictators Quinctius Cincinnatus in der Zeit vomMorgen bis zum Abend eines Tages die Legionen vollkommen ausgehobenund ausgerüstet und rückten mit Beginn der Nacht schon vom Marsfeldeab in die Campagne zur Befreiung des Consuls Minucius, der in seinemLager von den Aequern eingeschlossen war. Zwölf Jahre später wur-den an einem Tage die Legionen einberufen, sammelten sich mit An-bruch des folgenden Tages auf dem Marsfelde, setzten sich um 9 UhrMorgens in Marsch, bezogen gegen Abend ein Lager, zehn römischeMeilen (ca. 7 Werst = 7 Kilomer = 1 deutsche Meile) von Rom ent-fernt, schlugen zwei Tage darauf den Feind und kehrten am folgendenTage nach Rom zurück, in vier Tagen den ganzen Feldzug beendend,einschliesslich sogar des einen Tages für den Ausmarsch und des einenfür die Rückkehr. Diese Art von aussergewöhnlicher Aushebung hiessdie eilige oder durch Alarm [legiones subitariae, twmdtuariae).

Die römische Reiterei, welche zuerst celeres genannt wurde (dieRaschen, nach Andern nach dem Namen ihres ersten AnführersFabius Celer), dann flexumines (auch ßexuntes) , später tros&uli (nachdem Namen der Stadt Trossula in Etrurien oder Tuscia [dem heutigenToscana] welche sie einst allein, ohne Hülfe desFussvolks weggenommenhatte), und endlich equites (Reiter, von equus, das Pferd), war in be-sonderer, vom Fussvolk ganz abweichender Weise zusammengesetzt undhatte ihre besondere Organisation und Art der Aushebung. Das Rechtund die Pflicht, bei der Cavallerie zu dienen, hatten nur diejenigen demStande der Ritter [equites) angehörenden römischen Bürger, welche,ausser den oben angegebenen allgemeinen Bedingungen für den Dienstim Heere, einem Veimögenscensus von nicht unter 50,000 As (ca. 20,000Rubel) entsprachen. Die Pferde erhielten sie von der Regierung, und alsAuszeichnung trugen sie einen Ring von Gold. Ihre Aushebung geschahdurch die Censoren, im Verhältniss von 1 : 10 oder von 300 : 3000 MannFussvolk (s. S. 80 f.). Sobald die Aushebung der Equites in die Cavallerieerfolgt war, leisteten sie denselben Eid und in der gleichen Weise, wiedie Rekruten des Fussvolks. '

Die Aushebung des Fussvolks und der Reiterei in den Legionen derrömischen Bundesgenossen erfolgte auf Anordnung der Consuln gleich-zeitig mit jener der römischen Legionen in Rom, aber in weniger com-plicirter, einfacherer und abgekürzter Weise, nachdem die Consuln denBundesgenossen mitgetheilt hatten, welche Anzahl von Truppen erforder-lich, und wo der Sammelplatz für die Armee sei.

Sehr interessant sind die Angaben, welche wir bei Polybius finden,über die Anzahl der römischen und bundesgenössischen Truppen, welche

G a 1 i t z i n, Allgem. Kriegsgeschichte. I, 2. 6