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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 2 (1874) Vom Tode Alexander's des Grossen bis zum zweiten punischen Kriege : (218 v. Chr.)
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78 III. Vom Tode Alexander's d. Gr. bis zum zweiten punischen Kriege.

4) Die Bürger, welche zur Zeit der Aushebung sich, im öffentlichenStaats-Civildienst befanden, vom niedersten bis zum höchsten, Senatoreninclusive, doch auch sie konnten sich freiwillig zum Eintritt melden.Titus Livius erzählt, dass in der einen Schlacht bei Cannä allein achtzigsolcher Beamten fielen.

5) Die Priester und Auguren, ausgenommen bei dem Einfall derGallier, wo auch Priester und Auguren verpflichtet waren, den Staats-schatz auf dem Capitol zu vertheidigen.

6) Zur Belohnung für besondere Auszeichnungen oder Verdiensteum das Vaterland, die sowohl einzelnen Personen, als ganzen Truppen-corps,' oder Städten, sogar Provinzen und Volksstämmen Italiens zuer-theilt wurde. Diese Art der Freisprechung vom Dienste galt für einenZeitraum von ein bis zu fünf und mehr Jahren, bisweilen sogar für dieganze Dienstzeit.

Endlich waren des Rechtes zu dienen vollkommen verlustig oderaus dem Dienst ausgestossen :

1) Freigelassene, welche in keinem Falle in das Heer eintretendurften.

2) Sklaven,denn die Verachtung der Römer gegen dieselbenging, wie bei allen Völkern des Alterthums überhaupt, soweit, dass derSklave mit dem Lastvieh auf gleiche Stufe gestellt wurde. Es gab aberaussergewöhnliche Umstände von- besonderer Wichtigkeit oder Gefahr,wo für die Sklaven Ausnahmen gemacht wurden, welche für die Frei-gelassenen nicht gültig waren, nämlich: die Regierung kaufte die rüstig-sten und stärksten Sklaven von deren Herren, frug sie, ob sie dem Vater-lande dienen wollten, und wenn, natürlicher Weise, die Antwort be-friedigend lautete, so wurden sie bewaffnet und aus ihnen besondereCorps formirt, die volones Messen, und nach zwei Jahren guter oder aus-gezeichneter Dienste erhielten sie die Freiheit. So kaufte nach derSchlacht bei Cannä die Regierung 8000 der stärksten und kräftigstenSklaven und rüstete sie aus, und zur Verstärkung der Reiterei 270apulische Hirten. Diese Volones zeichneten sich sehr aus und wurden zurBelohnung für einen zwei Jahre später erfochtenen Sieg freigelassen.Aber in dieser Periode gehörten solche Fälle zu den seltensten Aus-nahmen.

3) Als Strafe für militärische und besonders für Staatsvergehenund Verbrechen wurden sowohl einzelne Personen, wie auch ganzeTruppencorps, sogar ganze Städte, Provinzen oder Völker Italiens f 11 runwürdig erklärt zum Kriegsdienste. So wurden nach Abzugder Karthager aus Italien zu Ende des zweiten punischen Krieges alleBewohner Bruttiums, Liicaniens, Picenums und der übrigen Provinzen