49. Milit. Organisation, Einrichtungen u. Kriegskunst im röm. Kaiserreich etc. 5
den Legionen erst auf 15, später auf 20 Jahre, und zum Ersatz für dieAusgedienten und aus dem Dienst Scheidenden ordnete er eine alle3 Jahre auszuführende sorgfältige Aushebung an. Die Rechte und Vor-rechte der Soldaten beschränkte er erheblich, da sie sich während derBürgerkriege ungebührlich erweitert hatten. Den Unterhalt des Heeresstellte er ganz sicher und hielt sich in dieser Hinsicht vollkommen un-abhängig vom Senate, indem er ausser dem früheren Staatsschatze(aerarium) , über welchen er nur vermittelst des Senates verfügen durfte,noch einen eignen Kriegsschatz [aerarium militare autfiscus) stiftete,den er ganz nach eigner Willkür verausgaben konnte, und in welchensowohl alle bereits vordem zur Erhaltung der Truppen bestimmten Ein-künfte , wie auch alle im Laufe der Zeit neu auferlegten Steuern undAbgaben flössen. In seiner Würde als Imperator, d. h. als obersterKriegsherr der gesammten bewaffneten Macht des Staates, befehligte erunbeschränkt über sie und regierte in gleicher Weise die mächtigstenProvinzen des Reiches. in welchen die Legionen dislocirt waren; indemer über den Schatz verfügte, aus dem der Unterhalt des Heeres bestrittenwurde, war er der unbeschränkte Herrscher über das Reich , und seineGewalt gründete sich ganz und gar auf das Heer.
Die ausgezeichneten persönlichen Eigenschaften des Augustus, seineMässigung, seine Regenten-Weisheit und Befähigung waren die Ursachen,dass im Verlaufe seiner 44jährigen friedlichen, glücklichen und glänzen-den Regierung die militärische Organisation, welche er dem römischenStaate gegeben hatte, sich für diesen erspriesslich erwies, indem sieRuhe und Ordnung im Innern und Schutz nach Aussen gewährleisteteund damit zugleich die oberste Gewalt schützte, welche (d.h. Augustus)sie (die militärischen Kräfte) niemals zum Schlechten missbrauchte.Allein in der Entfremdung des Heeres vom Volke, zu welcher die erstenAnfänge gelegt waren, in der ungenügenden Begrenzung der Stellung,welche Augustus zum Staate einnahm, und endlich in dem Umstände,dass der Nutzen dieser neuen Militär-Organisation für den Staat gänzlichvon den persönlichen Eigenschaften und Gaben des Regenten diesesLetzteren abhing, — lag bereits der Keim zu vielem Uebel und Elend,welches die Zukunft brachte. War der Regent maasslos, unfähig oderschwach, so musste die ungeheure auf das Heer gegründete Macht des-selben notwendiger Weise zu unbeschränkter militärischer Gewaltherr-schaft des Regenten selber oder der Armee führen, wie es in der Thatschon bei den ersten Nachfolgern des Augustus geschah. Der Hass desVolkes und die häufigen Verschwörungen, welche durch die Gewaltherr-schaft und Grausamkeit solcher Herrscher, wie Tiberius, Caligula, Clau-dius und Domitian hervorgerufen wurden, zwangen diese im Heere ihreStütze zu suchen und zu dem Zwecke demselben auf alle Weise zu