XXXIV
Verfassungsbrief, welcher den Eidbüchern vorausging und auf welchendas Eidbuch vom Jahre 1321 (p. 1) Bezug nimmt, ist nicht mehrvorhanden.
Die Eidbücher galten von zehn zu zehn Jahren. Die Artikel ent-standen im Laufe dieses Zeitraumes und wurden nach und nach,wie das häufig beigegebene Datum zeigt, eingetragen. In demEidbuche vom Jahre 1321 ist «in Artikel 7. (26) Anfangs unverän-dert aus dem vorhergehenden Jahre 1320 herübergenommen worden;er erhielt später 9 (34) einen kleinen Zusatz.
Das Eidbuch vom Jahre 1341 haben wir ganz, die Eidbüchervon den Jahren 1321, 1372, 1382, 1395 auszugsweise mitgetheilt.Verschiedene Artikel, welche sich in den Eidbtichem, meist aber mitkleinen Modifikationen, wiederholen, haben wir doppelt gegeben, weildurch das viele Verweisen leicht Verwirrung entstehen konnte.Einige Artikel finden sich in doppelter, in lateinischer und deutscherFassung; wir haben beide aufgenommen. Im Laufe des dreizehntenJahrhunderts gingen in Folge der inneren Kämpfe mit der Verfassungbedeutende Veränderungen vor, namentlich trat nach dem verun-glückten, gegen die Herrschaft der Geschlechter gerichteten Weber-Aufstande eine Reaction ein, die in dem Eidbuche von 1372 ihrenAusdruck findet. Die Eidbücher von den Jahren 1341 und 1372 ha-ben noch ihre ursprünglichen interessanten Einbände; sie warendurch drei Schlösser verschliessbar.
Zu p. 57 bemerken wir noch, dass nach Absatz 7 ein Strich ge-hört, weil Absatz 8 und 9 nicht zur Weinpräsenz gehören.Zu IL p. 77.
Die Verzeichnisse des engen Rathes sind nicht alle vollständig.Bei den Verzeichnissen zu den Jahren 1384 und 1387 fehlt je einMitglied. Auch ist das Verzeichniss des weiten Rathes p. 79 nichtvollständig. Wenn wir Johann von Raitputze, dessen Name in derHandschrift durchstrichen ist und der später beim Niederich wieder-zukehren scheint, weglassen, so kommt die Zahl von 75 heraus, sodass also sieben fehlen. — p. 84 ist van vaital. eine Abkürzung für:van vaitalmershouen.Zu III. p. 85.
p. 89, 90 heisst es in der Ueberschrift 4. in drei handschriftlichenExemplaren bitseiren und bitseirsroyden, während es in der Ueber-schrift Nr. 6 vytziersroyden heisst; p. 218 steht ähnlich in der Hand-schrift vulge, dem das lateinische bulga entspricht. — p. 129 kom-men unter der Ordinancie von den Fassbendern verschiedene andereHandwerke vor; wir haben die Aufschrift gelassen, wie sie in der