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1 (1860)
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sacerdote. Eine sorgfältig bearbeitete, chronologisch angelegte Ge-schichte der Stadt und des Kurstaates Köln bis zum Jahre 1650; 4Folio-Bände.

Archiepiscoporurn Coloniensium gesta, auctore J. Wilmio.

Historia Coloniensis ab initio urbis conditae usque in hunc diem,auctore J. Wilmio. Behandelt in vier Büchern die Geschichte derStadt und der Erzbischöfe bis zu Ferdinand von Baiern. — DieSchriften von Wilrnius zeugen von grosser Belesenheit und ausdauern-dem Fleisse; es mangelt ihnen aber die kritische Schärfe.

Antisecuris, 4 Folio-Bände. — In der Streitsache zwischen demErzbischofe und der Stadt Köln erschienen zur Vertretung der erz-bischöflichen Rechte und Ansprüche die bekannte Securis ad radicemposita und die apologia. Gegen die Apologie beschloss der Rath,eine gründliche und umfangreiche Gegenschrift erscheinen zu lassen.Zuerst 1659 wurde Hesselmann beauftragt, diese Aufgabe zu über-nehmen; er machte umfangreiche Vorarbeiten. Bis zum Jahre 1667konnte Hesselmann noch nichts Druckfertiges abliefern. Da beschlossder Rath, sich an den Professor Conrig in Helmstädt zu wenden.(Jonrig ging auf das Anerbieten ein. Hesselmann schloss am 14.Februar mit demselben den Vertrag. Conrig sollte 2000 Thlr. er-halten. Anfangs 1669 schickte er einen Theil des Werkes an dasSyndicat ab. Die Vollendung des Ganzen verschleppte sich bis 1671.Unter Zugrundelegung dieser Arbeit wurde nach dem Erscheinen derSecuris die Widerlegung der Apologie sowohl wie der Securis, dieAntisecuris, im Auftrage des Käthes angefertigt. Weder diese Arbeit,noch die von Conrig kam zum Druck. Eine andere Gegenschrift ge-gen die Securis übernahm 1715 auf Ansuchen des Käthes der han-noverische Geheimerath von Schraeder. Das Manuscript ist aber nichtabgeliefert worden.

In enger Beziehung zu der Antisecuris stehen die von GereonHesselmann hinterlassenen Handschriften:

a) Imploration des Kaiserlichen Schutzarms gegen einige kölnischeRechtsgelehrte, 1672. Enthält die Gründe, warum sich Hesselmannin die Sülzen'sche Angelegenheit eingelassen. Mit derselben Sachebefasst sich:

b) Emergens pendente causa citationis cameralis eines freienReichsbürgers gegen die Stadt Köln und Consorten.

c) Schedion delibatorum iuris liberi et immediati status imperialiscivitatis Coloniensis de annis 1600 et quod excedit ultra, 1676;war für den Druck bestimmt. Eine gelehrte und umfangreiche histo-