Druckschrift 
1813, 1814, 1815 : Volksbuch
Entstehung
Seite
107
Einzelbild herunterladen
 

107Fünftes Kapitel.Anderweitige Ereignisse.§. 1.Wie schon oft erwähnt, war der jetzt geführte Krieg vonSeiten Deutschlands ein Volkskrieg, d. h. nicht die Fürstenbekriegten einander mit geworbenen Heeren, aus Ursachen, diedem Volke fremd waren, sondern das Volk selbst führte denKrieg unter Oberleitung seiner Fürsten, das Volk kämpfte fürseine eigentlichsten Interessen, von dem Gefühl für diese, vomHasse gegen die fremden Unterdrücker begeistert. Auf diesenUmstand waren auch die Anordnungen der Fürsten zur Ver-theidigung gegründet. Dahin gehört zuerst die Einrichtung derpreußischen Landwehr, auf den Grundsatz gestützt, daß jederMann, jeder Staatsbürger geborner Krieger für des Vater-landes Vertheidigung sei. Dahin gehörte die Einrichtung desLandsturms, oder zweiten Aufgebots, welche verordnete, daßjeder Mann, der nicht mehr zum Kriegsdienste im stehendenHeere oder in der Landwehr verpflichtet war, dennoch dieWaffen ergreifen sollte, sobald der Feind den Boden desVaterlandes betreten würde. Dahin gehörten die Verordnungen,die Erndten zu vernichten, sobald der Feind sich nahe. Letz-tere wurden, zum Theil jedoch nur, in Ausführung gebracht,als die Franzosen Schlesien betraten, und der zu gleicher Zeitsich damals erhebende Landsturm verursachte den Feinden man-cherlei Unbequemlichkeiten. Dahin gehörten zuletzt auch noch