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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Brandenfels.

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}\"ieolaus von Ende, während die Wangenheimer Güter an die Agna-ten, Lauchröden aber an den Lehnherrn zurückfiel.

15. Brandenfels.

Die Burg Brandenfels über Marckershausen, von welcher sichdie Treusche von Buttlar seit mehreren Jahrhunderten schon zumBrandenfels genannt haben, soll nach der Angabe der Thüringen-schen und Hessischen Chronisten 1248 während des Thüringen - Hes-sischen Erbfolgekriegs von den ritterlichen Geschlechtern am Werra-strom erbaut sein {von den ehrbaren Leuten auf derWerra, welche sichzusammengeworfen), und erscheint daher von seiner ersten Entstehung an,wenn diese Erzählung richtig ist, als ein Ganerbenschloss. Aber auchwenn das Schloss selbst schon früher existirt haben sollte, so wird es dochin diesem Erbfolgekriege höchst wahrscheinlich stärker befestigt und alsein wichtiger Punkt von den streitenden Parteien angesehen, und darumdie Angabe der Chronisten insofern richtig sein, dass in dieser wildenZeit die Zahl der Ganerben aus der umherwohnenden Ritterschaft sichvermehrt hat. Dass die Herren von Boineburg die Besitzer und Er-bauer des Schlosses Brandenfels gewesen, wie Landau (HessischeRitterburgen I, p. 310 seq.) annimmt, ist keineswegs wahrscheinlich, wiedenn auch die Annahme, dass dies von Brandenfels sich nennendeGeschlecht eine Linie des Geschlechts der Boineburg gewesen, von ihmselbst später als Irrthum anerkannt ist (Land au s Geschichte der Familievon Treffurt p. 29). Dagegen mögen die Herren von Boineburg,ebenso wie die von Treffurt, die Treusche von Buttlar, die vonColmatsch zu denehrbaren Leuten auf derWerra" gehört haben, wel-che die Ganerbschaft des Brandenfelses bildeten, und mögen auch Gliederder Boineburgschen Familie sich davon genannt haben, wie solches vonder Treffurtschen und Colmatschen Familie urkundlich feststeht, und dieTreusche von Buttlar sich noch heute zum Brandenfels schreiben.

Die Ganerben zum Brandenfels hielten zur Hessischen Partei undzum Kinde von Brabant, wie daraus hervorgeht, dass der Meissner Mark-graf Heinrich der Erlauchte den Brandenfels noch 1260 vergeblichbelagerte. Bei der endlichen Ausgleichung dieses Thüringen-HessischenErbfolgestreits muss aber Brandenfels, dessen Umgebungen grossenTheils Fuldasche Güter waren, welche die Ganerben des Brandenfelsvon diesem Stifte zu Lehn trugen, an die Markgrafen von Meissen alsnunmehrigen Landgrafen von Thüringen abgetreten sein, denn wir findenes im Besitze Landgraf Albrecht des Entarteten, welcher 1289 diesesSchloss ebenso wie die Schlösser Tenneberg, Brandenburg und Wil-deck seinem Sohne Apitz überwies, von welchem sie dann wieder anLandgraf Friedrich mit der gebissenen Wange fielen. Fnter diesem