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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. II. Abtheilung.

Kamniergerichte ihr Recht. Durch den kinderlosen Tod des Hans Wil-helm im Jahre 16U3 wurden nun aueh dessen Ansprüche wegen Scharz-l'eld auf Heise Otto übertragen, und da mittlerweile auch das HausBraunschweig-Grubenhagen ausgestorben und das mittlereHaus Braunschweig sich in den Besitz der Grubenhagenscheu Erb-schaft gesetzt hatte, so stand Heise Otto nun auch wegen Scharzfelddemselben Herzog Heinrich'J ulius gegenüber, mit dem er wegenNie deck in so grossen Differenzen war. Er suchte nun in aller Weisesich am Wolfenbütteler Hofe Freunde zu machen und dadurch seine Sackzu einem gütlichen Austrag zu fördern. Den Rittersitz zu Moringen,welcher ihm durch das Aussterben der Familie von Asche, welche die-ses Ritterlehn von denen von Kerstl inge rod e empfing, im Jahre löiianheim gefallen war, verlieh er darum dem vielvermögenden Dr. J oa-chim Götz v. Olenhusen wieder, und da der mit der "Wüstung Kerst-lingerode belehnte Rathmann Meyer in Göttingen der letzte seinesStammes war, ertheilte er 1606 dem Dr. Jeremias Reichelm, Syn-dicus der Stadt Halle, welcher die Scharzfelder Sache zu fördern versprach, eine Exspectanz auf dieses Lehngut, jedoch mit der ausdrücklichenBevorwortung, dass er durch Dr. Reichelms Bemühungen auch seineiZweck erreichen würde.

Heise Otto von Kerstlingerode starb aber 1612, ohne seineRechtshändel mit dem Hause ßraunschweig beendet zu sehen, und seilMannstamm ging mit seinem ältesten Sohn Otto Christoph 1642 nEnde, die Streitigkeiten und Reichs-Cammer-Gerichts-Processe blieben aberden Allodial-Erbeu noch ohne Aussicht auf ein Ende als Erbschaft übrigMittlerweile war 1626 der letzte Vasall Meyer gestorben, und die Retchelmsche Familie suchte nun die dem Dr. Jeremias Reichelm 16(1ertheilte Exspectanz geltend zu machen, worauf sich die damals noch le-benden Söhne Heise Ottos, Otto Christoph und Hans Wilhelm d«Jüngere von Kerstlinge rode, wegen nicht erfüllter Gegenleistung nickeinliessen. Daraus entstand ein neuer Process, dessen Ende uns unbe-kannt. Aber, abgesehen von den Scharzfeldschen Ansprüchen, über welchder Process bis zum Ende des H. Römischen Reichs Deutscher Natiafortwährend beim Reichs-Kammergerichte gelebt und geschlafen hat, fanc.nachdem viele Zwischenverhandlungen stattgefunden, und 1620 Rittmars-hausen und die 5 Gartedörfer zu Lehn genommen waren, zwischenKerstlingerodeschen Erbtochter und ihrem Gemahl Heinrich Christoplvon Hopfgarten und dem vom Herzog Georg Wilhelm bevollmäclitigten Canzler Kiepe 1652 ein Vergleich statt, in Folge dessen das Ge-richt Garte dem Herzog gegen eine Abstands-Summe herausgegwurde, und war nun auch der freie allodiale Besitz von Kerstlingenderfeld nicht mehr angefochten, wohl aber die Schriftsässigkeit ml

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