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III. Buch. I. Abtheilung.
27. Wangenheim(hierbei die Abbildung der Kirche und des Rothen-Hofs zu Wangenhej
Das Schloss Wangenheim, von welchem das Geschlecht den!men führt, hat ein Pfarrdorf neben sich, welches 1861 in 130 Wohc;sern 659 Einwohner zählte und eine Feldmark von circa 4146 Achumfasste, von welcher die grössere Hälfte mit 2295 Ackern auf die tgegenwärtig dort befindlichen Rittergüter fällt. Mit der Pfarre zu W,genheim, als der best dotirten unter den Wangenheim'schen Patw,pfarreien, ist seit der Reformation, wie aus dem die Patronats-Verhältt;betreffenden § im I. Bnche dieser Schrift näher zu ersehen ist, der Igel nach die Superintendentur über die Wangenheimschen Patronat-Ereien und Schulen verbunden.
In Brückners Kirchen- und Schulstaat des Herzogthums Gotha,Ts111, Heft 2, p. 3 sqq. heisst es von diesem Orte:
„Seinen Ursprung, Namen und gegenwärtigen Zustand hat es»„dem ersten Ahnherrn, derer beiden sehr berühmten adelichen Stirn„derer Herren v. Wangenheim zu danken. Derselbe soll imJs„Christi 454, wie Binhardt vorgiebet, oder nach einem Codice'„und andern Chronographis 455, mit einem Herrn v. Erffa„Ungarn nach Thüringen kommen seyn und wie dieser eine Ei„note unter Ebenheim, also er dergleichen allhier auf deinjeui*„Platz, wo in folgenden Jahren lange Zeit das Stammhaus derer„der Wangenheim'schen Stämme gestanden hat, erbauet haben,„er nun zweifelsohne viele Knechte mitgebracht, über dieses von g:„sen Vermögen und Ansehen gewesen sey, so habe er nicht ali„seinen Knechten, sondern auch andern, die sich unter ihm ank„wollten, erlaubet eigne Hütten und Wohnhäuser aufzurichten und„bewohnen, woraus endlich das Dorf entstanden sei, welches eri„nem Geschlechts-Namen zu Ehren Wangenheim genannt hi„— — — — — Damit nun diese Herren von Wangenheim„Ort Wangenheim immer aufrocht erhalten und Unterthanen„sich ziehen möchten, haben sie sich einen beträchtlichen Theil„Länderey ihrer Ritter-Sitze vorbehalten, die übrigen aber unter„anbauende Unterthanen, als Bauer- und Hintersiedler-Güter ausj„theilet, dieselben mit Zinsen belegt und das Lehn-Recht sich„behalten."
Wird sich die Sache nun wohl umgekehrt verhalten, und dernicht nach seinem Herrn, sondern dieser nach seinem Wohnsitz sichnannt haben, zumal die Etymologie des Namens seinen rein deutsclUrsprung, ohne irgend einen ungarischen oder slavischen Beigeschmizeigt, indem „Wanga" eine Wiesen-Aue und niedriges Feld, „hei