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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. I. Abtheilung.

Die Urkunde vom Sonntage vor Margarethen-Tage 1318, wodurchdie Herren von Wangen heim die Schenkung bestätigen, welche ihreVasallen und Burgmänner Ritter Berthous de Utenrode und dessenVettern Albertus et Beinhardus fratres de Utenrode dem Kreutz-Kloster zu Gotha durch Ueberweisung von 3 / 4 Hufen Landes za Vurthezu ihrem Seelenheile gemacht haben, bezeichnet die Lage des DörfchensVurthe so ausdrücklich als in der ^Nachbarschaft von Pfüllendorf ge-legen (tria quartalia unius mansi siti in campis ville Vurthe apud vil-lam Phallendorph site), das« dagegen alle anderen Vermuthungenschwinden müssen, welche den Ort Vurthe wegen des Namens der Fuhrt-mühte am Bieberbach zwischen Oesterbehri ngen und Erffa habensuchen lassen. Auch geht aus einem im Laufe des 15. Jahrhundert« überdie Hut und Weide in der Vurther Flur zwischen der Gemeinde Pful-lendorf und Warza entstandenen Streit die Lage derselben noch näherdahin hervor, dass wir dieselbe zwischen beiden genannten Dörfern aufder Grenzscheide ihrer beiderseitigen Feldmarken suchen müssen (Urkunde263 der II. Sammlung).

Der Weinberg, welchen Friedrich der Aeltere, der Stammvaterdes I. Viertels, nach den älteren Theilungs-Recessen besessen hat, istvielleicht identisch mit den Weinbergen bei Westhausen, welche dasI. Viertel als Ackerland noch gegenwärtig besitzt.

20. Keichenbach mit den Wüstungen Bufferode und Berterode.

Das Dorf Beichenbach, dessen Kirche gegenwärtig als Filial mitOesterbehringen verbunden ist, hatte in früherer Zeit einen eigenenPfarrer, wie solches aus den älteren Archidiaconats-Verzeichnissen hervor-geht, wonach Reichenbach unter dem Archipresbyteriate Behringenim Archidiaconats-Bezirke Dorla stand, und dass dieses Verhältniss biszur Reformation fortbestanden hat, schliessen wir daraus, dass z. B. noch1502 von Hans dem Jüngern von Wangenheim Bezug auf das Zeug-niss des Herrn Johann Fyschern P ferner zeu Reichenbach ge-nommen wird (Regeste 274 der I. Sammlung). Urkundlich tritt uns dasDorf zuerst in der Schenkung des Bobbo von Sonneborn an das StiftFulda, welche zwischen 1160 und 1170 fällt, entgegen; in den Orla-mundschen Lehnbriefen von 1321 und 1335 wird es nicht erwähnt, undwar als frei und eigen von denen von Wangenheim beim SchlosseWangenheim zurückbehalten, wie daraus hervorgeht, dass die Winter-steiner Vettern und Brüder Friedrich, Friedrich und Lutz der We-nigere, dieses Dorf mit Gericht und allem Rechte 1349 ihrem VetterLutz dem Jüngern vom Stamme Wangenheim abtraten. Wann undauf welche Weise der Besitz vom Wangenheim'schen Stamme nun wieder