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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. I. Abtheilung.

berg lehnsherrliche Rechte in Anspruch nahmen, während wir demunge-achtet die Herren von Wangen heim über dieses Dorf und seine Flurstets als freies Eigenthum verfügen sehen. So überwies die Witwe desRitters Friedrich v. Wangenheim Luccardis geborene v. Herbs-leben schon 1297 zwei Mark ihrer jährlichen Aufkünfte aus Pfullen-dorf (in meis bonis censualibus in Phaladorph) bis dahin, dass sie für20Mark andere Güter statt dessen erworben und dem Kloster überwiesen habe»würde, dem Heiligen Kreuz-Kloster zu G o t h a bei Aufnahme ihrer Tochter H elwigis, und schliessen wir daraus, dass Pf ul lendorf mit zu ihrem Leibgedinge gehörte, während wir aus "den Zeugen der Urkunde auch zugleichden ersten uns bekannt gewordenen Pfarrer zu Pfui lendorf kennlernen als Dominus Th. (Theodoricus) plebanus in Phalndorf. Pfui-lendorf ist unter den 1321 den Grafen von Orlamünde zu Lehn auf-getragenen Ortschaften genannt, aber ohne diesen Lehns-Kexus zu beach-ten, schenken die Gebrüder Ritter Friedrich und Albert von Wan-genheim 1326 dem Kreuz-Kloster zu Gotha 6 Mark jährlicher Auf-künfte aus 8 Höfen in Pfui lendorf (sex marcas in octo mansis ville|Phalndorp annui census monasterio adscribunt). 1410 versetzte BitterFriedrich von Wangenheim, Winterstein'schen Stammes, l'/2 MarkRente aus Pfullendorf dem Capitel zu Gotha, welche Asmus undFriedrich von Wangenheim nach 114 Jahren im Jahre 1524 vonden Thumherren zu Gotha wieder einlösten, nachdem Pfullendorfdurch die Disposition ihres Grossvaters Hans vom Jahre 1469 und dieweiteren Erbtheilungen unter seinen Enkeln zu 3 /4 auf sie und zu 1/4 aufihren Vetter Apel gefallen war. Apel und Asmus nahmen aber noch1514 gemeinschaftlich bei Georg von Jena, Bürger zu Erfurt, 100Gulden auf ihre Einkünfte aus Pfullendorf auf und Hessen ihren Lehns-Schultheissen und die Gemeinde Pfullendorf darüber eine von ihnenbestätigte Schuld-Verschreibung am Mittwoch nach Pfingsten ausstellen,welche nach beider Tode von Friedrich dem Aelteren, dem Stammvaterdes I. Viertels, eingelöst wurde.

Pfullendorf scheint stets ein reines Bauerndorf geblieben zu sein,und haben die Herren von Wangenheim dort weder Tür sich vorbe-haltenes Hufland, noch als Mannlehn ausgethanes Lehngut besessen, wohlaber waren dergleichen Lehngüter in der Flur des bei Pfullendorf gele-genen, aber frühzeitig eingegangenen Dorfs Vurthe vorhanden, und na-mentlich an die von Utenrode verliehen, wie denn auch geistliche Stif-tungen, besonders das Kreuz-Kloster zu Gotha, Besitzungen in Pfullen-dorf erworben hatten.

Bei Aufnahme der letzten Lehnsspecification im Jahre 1844 warendie Wangenheim'schen Besitzungen in Pfullendorf noch folgende: