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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Euch. Zweiter Abschnitt.

X ^ati° 0 phi e Eleonore Alexandrine begraben, welcher sie selbst am 7. Au-gust 1694 ins Grab folgte. Sie starb nach dem Sonneborner Kirchen-buche im 36. Lebensjahre an der Schwindsucht.

184. Heinrich,

der jüngere unter den beiden den Vater überlebenden Söhnen Friedrichsaus dessen zweiter Ehe mit Margaretha von Wangenheim, tritt zu-erst in der Familien-Versammlung von 1641 am 12. und 13. Juli mithan-delnd auf, und müssen wir daraus schliessen, dass der Vater schon imFrühjahre gestorben war, und der Bruder Friedrich sich wohl in derFremde befand. .Nach dessen 1665 erfolgtem Tode war er alleiniger Be-sitzer der väterlichen Güter, und seit Gideons Tode im December 1693vereinigte er den gesammten Besitz seines Stamm-Vaters Apel wieder inseiner Hand, und besass ausserdem auch das Gut Scherbda; er war alsomit dem Ausgange des 17. Jahrhunderts unstreitig der wohlhabendste inder ganzen Wangenheim'sehen Familie. Dabei wird ihm aber nachge-sagt , dass er geizig und sehr zanksüchtig gewesen sei, und die zahlrei-chen Processe, welche er mit seinen Schwestern, seinen Vettern, den geist-lichen und weltlichen Behörden , den Gemeinden und sonst noch führte,legen Zeugniss dafür ab, dass seine Zeitgenossen und die Vettern ihmden BeinamenStritt-Henner" wohl nicht mit Unrecht beilegten. Vonbesonderem Interesse für das gesammte W angenheim'sche Geschlechtwar der schon im 1. Buche im Capitel über die Patronatrechte näher erwähnteStreit, welchen er wegen der Ausübung des Patronats bei Erledigung derPfarre zu Grossenbe bringen im Jahre 1668 mit seinem SchwagerJobst von Wangenheim zu Hesswinkel begann, und in welchenspäter die ganze Familie verwickelt wurde, indem es sich dabei um dieFrage handelte, ob bei der Wahl eines neuen Pfarrers die Vota nachKopfzahl der Patrone, oder nach Stämmen und Verhältniss der Betheili-gung an den Gerichten abgegeben und gewogen werden sollten, indemHeinrich gegen das bisherige Herkommen diese letztere Weise für sichin Anspruch nahm, wodurch er in Gross enbehringen und Wolfs-behringen das Patronat-Recht ausschliesslich in seine Hand bekommenhaben würde. Wiewohl Heinrich nun in diesem Processe durch alleInstanzen verlor, wurde der von ihm angeregte Streit doch wieder auf-genommen, und kostete der Familie noch viele unnütze Ausgaben.

Durch das Ableben des Seniors des Wintersteiner Stammes Frie-drich Jobst vom I. Viertel im Jahre 1700 ging nun auch dieses Se-niorat auf Heinrich über, welches er bis zu seinem am 18. Octbr. 1705erfolgten Ableben zu verwalten hatte.

Heinrich hatte sich im Jahre 1661 mit Barbara Oatharina vuiSteinsdorf, des Obristwachtmeisters Heinrich Philipp von Steins-