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IT. Buch. Zweiter Abschnitt.
norätion" UIM * sem ^ aus wurzelte, bewies er auch jetzt, wo er im Winter beischneidender Kälte Tag und Nacht couriermassig von Paris nach Han-nover eilte, um zum 18. Februar der Vermählung des Kronprinzen bei-zuwohnen, wozu er als Geheim-Rath durch einen erst verspätet am 14.Febr. in seine Hände gelangten Befehl zum solennen Fackeltanz berufenwar. Schon länger leidend hatte diese Reise die rheumatische Lähmungzur Folge, welche später ihn bis zu seinem Grabe begleitete.
Seitdem Wangenheim seinen Abschied genommen, widmete ersiehneben seinen umfangreichen Privat-Geschäften und der Verwaltung seinerGüter auch den Wangenheiin'schen Familienverhältnissen immer mehr,ohne dabei die ständischen Geschäfte, zu welchen er durch das Vertrauenseiner Standesgenossen berufen war, zu vernachlässigen. Die Wahl zurI. Cammer der allgemeinen Stände-Versammlung, welcher er seit 1821angehört hatte, wurde zwar nach dem Jahre 1837 von ihm nicht wiederangenommen, dagegen aber nahm er an den Verhandlungen der Calen-bergschen Land- und Ritterschaft, ebenso wie an den laudständischenVerhandlungen des Herzogthums Gotha, so lange dort die alte Verfassungbestand, lebendigen Antheil, und war seit 1832 auch bis zu seinem TodeMitglied der Calenberg-Grubenhagen-Hildesheimschen ritterschaftlichenCredit-Commission. Der Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg und -Gothabeehrte ihn mit seinem Vertrauen und frug ihn um Rath, als es sich imJahre 1833 darum handelte, einen Gouverneur und Begleiter für seinebeiden Prinzen, den jetzt regierenden Herzog und den Prinzen Albert,ausfindig zu machen, und der Hannoversche Major Wichmann wurdedazu ausersehen.
Das Preussische Königshaus in allen seinen Gliedern gab dem Ober-hofmarschall von Wangenheim zum Oefteren seine besondere Gnadezu erkennen, und sprach dies der Hochselige König Friedrich Wil-helm IV. nach seiner Thronbesteigung besonders dadurch noch aus, dassAllerhöchst derselbe bei der Huldigungsfeier zu Berlin am 15. October1840 ihn in den Preussischen Grafenstand erhob.
Vom Kurfürsten von Hessen war ihm 1818 das Commandeur-Xreuzdes goldenen Löwen-Ordens, vom Herzog von Braunschweig 1838 da?Grosskreuz des Ordens Heinrich des Löwen ertheilt.
In seinen Beziehungen zur Wangenheini'sehen Familie ist beson-ders seine fördernde Theilnahme bei der Begründung der Wangenheim-Winterstein'schen Familienstiftung im Jahre 1841 zu erwähnen, zu deren ersten Stifts-Director er auch von der Familie erwählt wurde, undderen gedeihlichen Fortschritte er und seine Gemahlin auch noch durchansehnliche Vermächtnisse förderten. Durch das Aussterben des IV. Viertels des Wintersteiner Stammes fielen ihm und dem Hauptmann a.D. Wil-helm Benjamin v. Wangen heim, als nächsten Agnaten, die übrigge-