Druckschrift 
Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
Seite
685
Einzelbild herunterladen
 

mHBHMH^H

Stamm Winterstein. III. Viertel. I. Branche.

(585

illivecht Achatz von TJslar und dessen Agnaten einen Vertrag, wo- xy - ö °-

^ 1 u t ° ° neration.

nach die Familie Uslar sich des Wiedereinlösungs-Bechts des Guts Wakeso lange begab, als die männliche Descendenz Hartmann Ludwigsvon Wangenheim blühen >vürde, und sich damit einverstanden erklärte,dass Hartmann Ludwig und seine männlichen Leibes-Lehns-Erben, un-terVorbehalt der eventuellen Lehnsfolge für die Familie von Uslar, dieBelehnung mit Wake direct vom Durchlauchtigsten Landes- und Lehns-herrn empfingen. Dagegen erliess Hartmann Ludwig einen bedeuten-den Theil der von ihm für die Acquisition des Lehns aufgewendetenSumme, und gestand zu, dass beim Abgange seines Mannesstammes seineAllodial-Erben mit 15000 »j- n. 2 / 3 vom Lehngute Wake Seitens derUslar'sehen Agnaten sollten abgefunden werden können. Dieser Vertragerhielt am 25. May 1700 die Landesherrliche und Lehnsherrliche Geneh-migung und Hartmann Ludwig, dem damals schon zwei Söhne ausseiner 3. Ehe wieder geboren waren, suchte nun seinen Besitz im Göt-tingensehen immer mehr zu consolidiren. Er vertauschte daher eine vonihm im Amte Hardegsen acquirirte Forst-Parcelle, der Nierodtsche Berggenannt, gegen einen gleich grossen Theil der Domanialforst, das Streit-bruch oder die Streitforst genannt, im Amte Harste, welcher sich andie W ak er Feldmark anschliesst, und wurde dieser Tausch vertrag zwi-schen der Churfürstlichen Bentkammor und ihm von Seiten des Churfür-sten Georg Ludwig unterm 9. August 1704 genehmigt, dadurch aberdie Waldfläche des Guts Wake beinahe verdoppelt. Ferner aber acqui-rirte er von den Gebrüdern v. Bülow im Jahre 1705 für 9500 $ n. 2/3das Gut Harste mit den dazu gehörigen Rechten und Gerechtigkeiten,wie solches früher die Herren von Gladebeck besessen, und es nachderen Aussterben den Gebrüdern von Bülow auf eine vorher ertheilteChurlurstliche Exspectanz ex nova gratia verliehen war, nachdem Chur-fiirst Georg Ludwig unterm o. März 1705 seine lehnherrliche Geneh-migung zu dieser Befutation des Lehns ertheilt, und den Ober-Jägermei-ster Hartmann Ludwig von Wangenheira mit seiner männlichenDescendenz als Vasallen annehmen zu wollen erklärt hatte. Zu den Per-tinenzien des Guts Harste gehörten, ausser nicht unbedeutenden Pacht-meierhöfen und Zehnton, namentlich auch das Patronatrecht über die Kir-che zu Herberhausen und die Schäferei zu Emmenhausen, und fügteChurfürst Georg Ludwig noch durch einen besondern Begnadigungs-brief vom 5. Januar 1707 die niedere Jagd, wie sie früher die v. Glade-beck in der Lenglernschen und Parensenschen Feldmark und den Hol-zungen beider Dörfer geübt hatten, hinzu, wodurch Harste zu einem 'sehr werthvollen Besitzthum wurde.

Im Jahre 1705 fiel ihm durch den Tod Heinrichs von Wangen-lieim auf Grossen-Behringen das Seniorat des Winterstein'schen