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II. Buch. Zweiter Abschnitt.
XIV Ge.
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6. am 9. Januar 1584 eine Tochter Susanna Maria mit 3 Adel-Personen als Gevattern;
7. am 24. Juli 1585 ein Sohn Krafft Friedrich ist Friedriei.von Hopfgarten Gevatter;
8. am 19. März 1587 ein Sohn Otto Wilken ist Junker Fritz v.Utterodt Gevatter worden;
9. am 20. August 1589 ein Sohn Wolrat Adolff sind 3 Adels-Personen Gevatter, von anderer Hand ist hinzugefügt Wolrathvon Beinburg zu Nether, Fritz von Beinburg, ao. 1637zuStedtfeld gestorben, und Gertrud Vhröchsen;
10. am 6. Decbr. 1590 eine Tochter Sophia Magdalena getauft,ist Jungfraw Maria v. Erffa Gevatter worden.
Sollte dazwischen noch ein Sohn geboren sein, so könnte derselbedoch nur zwischen Otto Wilken und Walrab Adolf und sein Ge-burtsjahr auf 1588 gesetzt werden, seine Auslassung im Kirchenbuchewürde aber seine Existenz überhaupt unwahrscheinlich machen, wemnicht eine irrthümliche Lücke im Kirchenbuche, wie solche wohl hier undda in demselben vorkommen, angenommen werden müsste, da im Sterbe-Register ausdrücklich angegeben wird, dass „am 27. März 1594 Junker„Hans Friedrichs jüngstes Söhnlein gestorben," der unter den gebornenzuletzt aufgeführte Sohn Wolrat Adolff aber nicht als Kind gestorben,sondern der Stammvater der noch blühenden Linie des II. Viertels ge-worden ist, so müssen wir annehmen, dass dieses verstorbene, ungenanntejüngste Söhnlein nach der Tochter Sophie Magdalena und also 1591oder 1592 erst geboren war, und dass dieses der Burckhard Adolphder Ziegesar'schen Stammtafeln war.
Im öffentlichen Leben scheint Hans Friedrich nicht besonders her-vorgetreten zu sein, aber im Kreise seiner Vettern und Freunde war aangesehen und in Bath und That ein hülfreicher Nachbar. Seine Namens-Unterschrift unter einem für Reinhardt von Wangenheim zu Brii-heim am Montage nach Esto mihi 158G ausgestellten, noch vorhandene«Bürgschafts-Dokumente zeigt eine schöne ausgeschriebene und feste Hand-schrift, wie sie in dieser Zeit bei seinen Standes-Genossen nicht ebenhäufig war. Während seiner Lebenszeit scheint auch zwischen ihm undseinen Vettern vom I. Viertel ein Austausch hinsichtlich der beiderseitige!Gruudbesitzungen zu Hesswinkel, Oesterbehringen und andrer Or-ten vorgenommen zu sein, wodurch er alleiniger Besitzer von Hesswin-kel wurde, ein Dokument über diese beiderseitige Arrondirung ist BMbisher nicht zugänglich gewesen, oder der Sohn Krafft Friedrich er-scheint schon im Besitze von ganz Hesswinkel. Hans Friedrich hatim Jahre 1603 bei Ertheilung des Fulda'schen Lehnbriefs über Sonne-born am 13. May d. J. noch gelebt, scheint aber, da die Ziegesar-