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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Stamm Winterstein. II. Viertel.

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Colorirung in den älteren Stammtafeln, welche um iene Zeit aufgestellt xn - Ge -

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wurden, auch das Gelbe Viertel genannt wird.

Wir haben in der Einleitung zu diesem den Wintersteiner Stammbetreffenden Abschnitte und bei Friedrich, dem Stammvater des erstenViertels, bereits derjenigen Handlungen erwähnt, bei welchen wir Lutzmit seinen Brüdern und seinen Vettern gemeinschaftlich begegnen, wirhaben gesehen, dass Lutz bei der Theilung mit seinen Erüdern Eras-mus und Friedrich seinen Wohnsitz auf dem Schlosse Wintersteingenommen hatte, wovon ihnen der vierte Theil, das s. g. Oberschloss,zustand, welches aber von denJungen von Wangenheim" nur schlechtverwahrt gewesen, und darum auch im Bauernkriege 1524 stark beschä-digt war, worüber Friedrich der Aeltere (der Stammvater des III. Vier-tels) als Besitzer der übrigen Dreiviertel des Schlosses sich beschwertfühlte. Es war darum in dem Recesse vom Donnerstag nach Margare-thae 1527 (Reg. 289 der I. Sammlung) im 36. Artikel bestimmt:

Denn gebaw ynn Lutzen von Wanghey ms theyll ym SchlosWyntersteyn belangende So sich Friderich vonn Wangheymbeklagtt das der ynngangk szo Lutz doselbst hab offenn vnd vnvor-warth stehe, Desgleichen auch dy Buchssenlocher defselbin orths szoweytt vnd grofsz worden das bey tag vnd nacht dofelbst ynn vndaus zu komen sey Wyllchs ym vnd den seynen dann ynn Itzigenferlichen leufften zeu ferlichkeyt leybs vnd guths gereycht, welchsauch woll zu ermessen, Ist derwegen beredtt Das Lutz von Wang-heym den yngangk Buchssenlocher vnd anderswo der massz also yndas Schlos zeu komen fey verwahren foll Das Fryderich vnd dyseynen solcher ferlichkeyt deshalb nicht besorgen dorffen. Was auchvon Buchsenn adder Wehren zeum Schloss ynn der Buerschen auff-rurh adder sunst do hynnwegk gewendt Sali Lutz fich befleyssenwydder zeu wege zeu bringen vnd vff das Schlos zeu versehafFenn,

Beim Stammvater des I. Viertels ist der Theilung schon Erwäh-nung geschehen, welche Lutz und sein Bruder Friedrich am 15. Decbr.1540 in Ansehung der ihnen angefallenen Güter ihres Bruders Erasmuszu Sonneborn und anderer Orten vornahmen und ist auch der Theil-Zettel über Lutzens Theil noch vorhanden, in welchem es heisst:

Sonnborn Als nemlich das fchindelhaus Sampt dem Ziegelhausedaran, gantz vnd gar von vnden an bis oben aus bis an das fchif-ferhaus mit einer fchnur abgezogen, nach der guerchmauern, Samptdem vorhoff bis an vnfer Vettern fol en theil fein, Die brücken Samptdem Vorhoff, mit ftellen, garten dorneben theichlein dorin gantz vndgar, So weit es vmfanget fal auch hie zu gehören.(Dieses Schindel- und Ziegelhaus im Schlosse im Weiher sammt