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II. Buch. Zweiter Abschnitt.
421. Friedrich August.
neration! Er war zwischen 1753 und 1754 zu Brühe im geboren (der Geburts-
tag hat wegen der verbrannten Kirchenbücher von Brühe im nicht nä-her festgestellt werden hönnen). Er trat jung in Preussische Dienste uidwar 1793 Hauptmann, 1800 aber Major im Regimente des Königs, wel-ches zu Potsdam garnisonirte. Als Major in diesem Regimente fiel eram 14. October 180G in der Schlacht bei Auerstedt. Er vermählte sich1792 mit Fräulein Friederike Louise Catharina Caroline von Doe-beritz, der einzigen Tochter des Generals Johann Heinrich Al-brecht von Doeberitz auf Bahnwerder • und Klein-Spiegel imSaatziger Kreis der Provinz Pommern, wodurch dieser Guts-Complejauf die Kinder aus dieser Ehe überging. Diese Kinder waren nachdem Notizbuche der „Frau Gnaden" in Brüheim über ihre Gevatter-schaften folgende, da ihr Stiefsohn August die Aufmerksamkeit gehabtzu haben scheint, die Stiefmutter bei jeder Geburt eines Kindes zu Ge-vatter zu bitten.
479. ein am 10. December 1793 geborener, aber bald gestorbener Sohn,dessen Kamen nicht angegeben ist;
2. eine Tochter Henriette, geboren am 6. December 1795, welchewahrscheinlich auch jung gestorben;
480. ein Sohn Heinrich Ludwig Carl, geboren am 28. Octbr. 179?;4. eine Tochter Wilhelmine, geboren am 20. April 1799, später ver-
heirathet an einen Herrn von Versen;
481. ein Sohn Friedrich Ludwig Heinrich, geboren am 10. Deck1800, welcher unverheirathet ungefähr ums Jahr 182G gestorben ist.
Von diesen fünf Kindern
in der einundzwanzigsten Generation dieses IL Zweigs der I. Brancheder IL Linie des I. Viertels
kommt nun als der Fortpflanzer des Geschlechts allein in Betracht
480. Heinrich Ludwig Carl,
geboren am 28. October 1797 zu Potsdam und gestorben am 28. August1853 zu Neu-Lobitz. Er trat nach vollendeten juristischen Studien inPreussische Justiz-Dienste, setzte sich, nachdem auch sein jüngerer Bruder\ mündig geworden war, mit seinen Vettern in Brüheim wegen des bisdahin gemeinschaftlichen Besitzes der Familien-Stammgüter dahin ausein-ander, dass er und sein Bruder, unter Vorbehalt ihrer Mitbelehnung undaller agnatischen Rechte, ihren dritten Theil an dem Familiengute kauf-weise ihren Vettern vom I. Zweige dieser Branche überliessen, wodurchdenn gegenwärtig der Familien-Senior Ernst Friedrich diese Güter n