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Stamm Wangenheim. I. Linie. III. Branche.
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XIX. Ge-norntion.
Wangenheim Tochter) als Herrn auf Serba im Gothaischen Genealo-gischen Taschenbuche der gräflichen Häuser aufgeführt werden.
Die beiden Söhne Hermann und Ferdinand Adolph beschäftigenuns nun in der folgenden Generation.
Zwanzigste Generation in der III. Branche der I. Linie des Stammes
Wangenheim.
470. Hermann und 471. Ferdinand Albrecht und die eben genannten vier
Schwestern.
471. Ferdinand Adolf oder Albrecht,
der jüngere der beiden Brüder, war am 19. May 1804 zu Graitschen xx - Ge -geboren, widmete sich den Studien der Rechtswissenschaft und studirtezu Jena und Leipzig, wo er im Jahre 1826 nach fast vollendeten Stu-dien von einem frühen Tode ereilt wurde. Der Stamm beruhte also nurnoch auf dem einzigen lebenden altern Bruder
470. Hermann,
geboren am 20. April 1802 zu Graitschen. Er genoss, wenn wir nichtirren, seine Erziehung im Herzoglichen Pagenhause zu Gotha, und wurde,nachdem er zum Jagd-Pagen avancirt war, und die Forst-Akademie inDreissigacker und Tharand besucht hatte, als Herzoglich Sachsen-Gothaischer Jagdjunker beim Altenburgschen Forst- und Jagd-Departementangestellt. Als Jagd- und Forst-Junker fungirte er darauf bei den Forst-Aemtern Altenburg und Hummelshain, und wurde 1832 Forstmeisterzu Hummelshain, w t o er auch als Oberforstmeister fungirte, bis er,wenn wir nicht irren, nach dem Tode des Herzoglichen Oberforstmeistersund Cammer-Präsidenten von Hopfgarten zu Altenburg im Jahre1855 als Herzogl. Altenburgscher Oberst-Hof-Jägermeister an die Spitzeder Porst- und Jagd-Verwaltung des Herzogthums gerufen wurde.
Seit dem Tode seines Bruders und seines Oheims Johann Chri-stoph war er alleiniger Besitzer des Guts Graitschen und der indieser Branche constituirten Lehnsstamm-Capitalien für Fröttstedt undTungeda (Reg. Kro. 454 der IL Sammlung), und mit dem Tode des Mi-nisters Carl August von Wangenheim am 19. Juni 1850 war auchdas Seniorat des Wangenheim-Wangenheim'schen Stammes auf ihndevolvirt. Als solcher suchte er nun in aller Weise die wenigen nochübrigen Wangenheim-Wangenheim'schen gemeinsamen Familienbesi-tzungen und Interessen zu wahren und zu fördern, wofür die Statuten-