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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Zweiter Abschnitt.

xvii.g«- rieh am 11. August 1724 als der dem Grade nach nächste Agnat, mitAusschluss des nachgelassenen unmündigen Sohns seines Bruders JohannGeorg, in dem Besitze des Guts Fröttstedt. Da er aber die rechtzei-tige Muthung des Lehns versäumt hatte, wurden ihm bei späterer Condo-nation des Lehnsfehlers zur Strafe des begangenen Lehnsfehlers diejenigen 10Klafter Holz entzogen, zu deren jährlichem Bezug aus den herzogl. Forsten desAmts Tenneberg er berechtigt war. Er scheint schon 1724zuFröttstedtgewohnt zu haben, und war bereits als Cornet mit AnnaElisabethTreuschv. Buttlar-vermählt, denn 1724 schenkte seine Gemahlin, die Frau Cor nett inAnna Elisabeth von Wangenheim, der Kirche zu Fröttstedt einezinnerne Wein-Kanne, und fügte 1738 nach dem Tode ihres Gemahls die-sem Geschenke ein neues schönes Leichentuch mit weissen seidenen Bor-den am Saume und schönen Bibelsprüchen verziert hinzu.

Kinder scheinen aus dieser Ehe nicht erfolgt zu sein, wenigstens ge-schieht derselben keine Erwähnung, und seine Lehne fielen mit seinem1736 oder 1737 erfolgten Tode an den einzigen unmündigen Sohn seinesBruders Johann Georg, welcher den Namen des Vaters führte.

414.

Achtzehnte Generation in der III. Branche der I. Linie des Stammes

Wangenheim.

363. Johann Georg,

xvin.Ge-Johann Georgs zu Graitschen Sohn, war am 16. April 1720 gebo-ren, also beim Tode des Vaters l'/2 Jahre alt. Nach dem Tode desGross-Onkels Heinrich führte anscheinend die Mutter und deren BruderChristoph Carl von Posern die Vormundschaft allein fort. Als ihmnach dem Tode seines Oheims Heinrich Wilhelm das Gut Fröttstedtxufiel, wurde von Seiten der Vormundschaft sofort der Verkauf diesesGuts an den K. K. Cammerherrn und Herzogl. Gothaischen Oberforstmei-ster Alexander von Witzleben zur Ausführung gebracht, welchervielleicht schon bei Lebzeiten des letzten Besitzers Heinrich Wilhelmeingeleitet war, und 1738 die landesherrliche Bestätigung erhielt, wobeiein Capital von 4000 Mfl. als Wangenheim-Wangenhein)'scher Lehns-stamm ausgesetzt wurde, welches später noch zu vielfältigen Verhand-lungen Anlass gab.

Johann Georg trat in Sachsen-Weimarsche Dienste, und wird 1751bei der landesherrlichen Confirmation seiner Eheberedung als Hof- undJagdjunker bezeichnet. Nach dieser am 26. Juli 1751 zu Graitschenvollzogenen Eheberedung war er damals mit Fräulein Friederike Wil-helmine von Berbisdorf, der Tochter des Hans August von Ber-