VI. Generation. 10. Ludwig V. 1299—1318.
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künden, sämmtlich vom Tage Albani (21. Juni) 1305 (Reg. 63 und 64 vl - . ( ' 1 -der I. und Nr. 22 der II. Sammlung , lässt sich über dieselben nun soviel abnehmen: Hermann von Brandenfels hatte die Voigtei, d. h.die Gerichtsbarkeit und die gräflichen Rechte über Grossen-Behrin-gen, wo das Stift Hersfeld von Altersher eine Villication besass, wel-che dasselbe an verschiedene Ministerialen ritterlichen Geschlechts (diev. Behringen, die Gansauge, Cölleda, später die von Greussenund von Hörseigau) zu Lehn gegeben hatte, im Besitze und trug dieseVoigtei von den Grafen von Lauterberg, als Nachfolgern der Grafenvon Bilstein in diesem Theile des Westgaus, zu Lehn, daneben abergehörten ihm auch Wolfsbehringen, das später wüstgewordene DorfWestheim bei Behringen und Hütscherode (Utisrode). Es istauffallend, dass Hermann von Brandenfels die Söhne seiner Schwe-ster so bevorzugte, dass er ihnen selbst diese Lauterberg'schen Lehnezuwendete, während doch seines Bruders Friedrich des Aeltern vonTreffurt Sohn Heinrich von Bilstein und auch dessen Sohn Frie-drich zu dieser Zeit noch lebte (vid. Reg. 65 der I. Sammlung). Eserklärt sich diese Uebergehung der Agnaten vielleicht aber daraus, dass,wenn meine oben bei Ludwig III. von "Wangenheim gegebne Tref-furt'sehe Stammtafel richtig ist, unter den Brüdern Friedrich seniorvon Bilstein, Friedrich junior von Metenstein und Hermannvon Brandenfels bei Antretung der väterlichen Erbschaft eine Tot-theilung stattgefunden hatte, und dass zwischen dem Letztern und seinemihn überlebenden Neffen Heinrich von Bilstein ein gespanntes Ver-hältniss stattfand, indem dieser anscheinend in Feindschaft und Fehde mitdem Thüringenschen Landgrafenhause lebte, was aus der Belagrung Ull-steins durch Landgraf Albrechtjim Jahre 1291 hervorgeht, (LandauGeschichte der Familie von Trefurt pag. 19), während Hermann v.Brandenfels bei den Landgrafen von Thüringen und Hessen wohl ge-litten und in grossem Ansehen war. Las Misverhältniss zwischen denThüringenschen Landgrafen und Heinrich von Bilstein mag auch derGrund dafür gewesen sein, dass nicht dieser, sondern seine Vettern Frie-drich und Hermann von Spangenberg am St. Martinstage desselbenJahres (1305) mit den Thüringenschen Lehng'ütern des Hermann vonBrandenfels belehnt wurden. Um die Behringer Besitzungen denSöhnen seiner Schwester Helwigis, dem Ludwig IV. und FriedrichI. von Wangenheim zu sichern, hatte Hermann von Brandenfelsdieselben schon bei Lebzeiten von dem Grafen von Lauterberg beleh-nen lassen, und als daher Landgraf Alb recht nach dem Tode Her-manns von Brandenfels neben den heimgefallnen ThüringenschenLehnen desselben, auch diese Behringer Besitzungen einziehen wollte,bezeugten der landgräfliche Hofmeister {lunc prefeclas nosire curie gene-