Der Güterbesitz des Wangenheim'schen Geschlechts.
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2. Die Nchkommen des 1752 verstorbenen Majors Heinrich von Wan-genheim besitzen das Rittergut zu Wölfis im Herzogthum Gotha,ohne dass dasselbe dem Complexe der Wangenheim'schen Familien-Güter einverleiht wäre.
Im III. Viertel endlich besitzt der vormalige Königlich HannoverscheKloster-Cammer-Director F. H. A. von Wangenheim aus der Erbschaftdes weiland Grafen und der Gräfin von Wangenheim.
1. die zu einem immerwährenden Fideicommiss und Majorate für die Frei-herren von Wangen heim beider Stämme erhobenen Rittergüter Wakemit Neuwake und Kerstlingeröderfeld im Fürstenthume Göttin-gen , und
2. das freie, allodiale Rittergut Eidenburg mit dem Vorwerke Sudorfin der Kurmark Brandenburg, Kreis West-Prignitz.
Nach den vom statistischen Bureau zu Gotha veröffentlichen Ueber-sichten des Standes der Bevölkerung etc. im Herzogthume Gotha am 3.Debr. 1861 enthielten die zu den früher Freiherrlich von Wangen-heim'schen Gerichten zu Wangenheim, Sonneborn, Oester-Behrin-gen, Grossenbehringen und Winterstein gehörigen Ortschaften,welche die oben bezeichneten alten Stammgüter der Familie, die Herr-schaften Wangenheim und Winterstein mit den Behringer undSonneborner Gütern grösstentheils umfassten, folgende Grössen: