12
Heim, Herausgeber. Ich lieferte nun auch keineAufsätze mehr für die Staatszeitung.
6-
Aus allem diesem folgt nun, dass, wenn eineCensur abgeschafft wird, Jedermann seinenNamen nennen muss. Dann kann Jedermannder sich durch einen Artikel in der Zeitung fürbeleidigt hält, au die Gerichte gehen und klagen,die Richter laden den, der es geschrieben hat,ein, und hören das, was er sagt. Sie sprechendann nachher das Urtheil.
Wenn es anonym geschieht, so ist der Pro-zessgang ungleich schwieriger.
So ist z. 13. Der Präsident der II. Ständekam-mer in Hannover, durch einen Aufsatz beleidigtworden der im Hamburger unpartheiischenCorrespondenten stand, aber der Verfasserhatte sich nicht genannt. Nun will dieser denRedacteur des Hamburger unpartheiischenCorrespondenten einklagen, wo dieser dannden Verfasser nennen muss. Und dann geht eran die Gerichte. Wahrscheinlich ist es ein Han-novrauer, und die Gerichte entscheiden dann werRecht oder Unrecht hat.
Dieses ist allerdings weitläufig, allein es kommtdoch zum Ziele. Wäre es aber öffentlich, sodass Jedermann seinen Namen nennt, dann würdees allerdings viel kürzer sein.
Aber der Hamburger Correspondent lliutdieses nicht, weil einmal das Vorurtheil da ist;bei allem was in die Zeitung kommt seinen Na-men nicht zu nennen.