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1 (1924)
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207 GLASSBRENNER

der Zensur jeder einzelnen Nummer, allwöchentlich verpflichtet war;auch aus dem Publikum lagen Klagen vor: am 30. August 1832 hatteder Divisionsauditeur Gustav Nicolai, der durch ein schrulliges Buchüber „Italien wie es wirklich ist" 1834 eine scherzhafte Berühmtheitgewann, die „ungehörige Richtung" des „Don Quichote" und zweianderer Blätter beim Ministerium angezeigt; am 18. Januar 1833 hattesogar der Kgl. Hofhutmacher Noack sich darüber entrüstet, daß Glaß-brenner ohne Erlaubnis seinen (des Hofhutmachers!) Namen „zur Be-förderung seiner Witzeleien" gebraucht habe, und der Berliner Kriegsratund Anekdotensammler Karl Müchler soll (nach dem „Komet" vom9. Dezember 1833, Nr. 197) in einer Broschüre den Herausgeber des„Don Quichote" als einen „Revolutionär" öffentlich denunziert haben.Daß Glaßbrenner trotz solcher Vorfälle, die ihn beim Polizeiministerwenig empfahlen, noch im Sommer 1833 um die Erlaubnis bat, auchkurze politische Neuigkeiten bringen zu dürfen, was man zwei Jahrevorher seinem Freunde Gutzkow bei dessen „Forum der Journal-Lite-ratur" tatsächlich erlaubt hatte, mochte von amtlicher Seite als einekecke Herausforderung aufgefaßt werden; natürlich wurde diese Zu-mutung abgewiesen (10. Juli). Den Ausschlag aber gab eine satirischeBeziehung auf eine damals stattfindende Zusammenkunft der Kaiservon Österreich und von Rußland in Münchengrätz in einer Notiz „Diebeiden Sterne, ein Nachtstück von Mienchen Grütze" unter der Rubrik„Neue Gemälde-Gallerie". Daraufhin verfaßte der Kammergerichts-referendar Grano als Vertreter Johns im Auftrag des Oberzensur-kollegiums ein Gutachten, das kein gutes Haar an Glaßbrenner undseiner Zeitschrift ließ: er verspotte Landesgesetze und Verordnungenauf frevelhafte Weise, errege Mißvergnügen und Unruhe gegen dieRegierung und entblöde sich nicht, „die Handlungen Sr. Maj. desKönigs durch die boshaftesten Äußerungen zu begeifern". Glaßbrennerhabe überhaupt gar keine literarische Bildung, er sei Ladendiener ineinem Schnittwarengeschäft gewesen und „über das anhaltende Stu-dium der Ritterromane aus alten Leihbibliotheken" selbst dazu un-brauchbar geworden! Seine „moralische Verworfenheit" gehe aus„Stadtgesprächen" hervor. Wie verderblich sein Blatt wirke, könneer, der Zensor, oft genug beobachten, wenn die Laufburschen vor demZensurbureau sich unter hellem Gelächter die „Lästerungen" in denBürstenabzügen des „Don Quichote" vorläsen. Außerdem habe Glaß-brenner mehrfach gestrichene Worte abgedruckt oder durch die eben-falls verbotenen Zensurstriche angedeutet (in Nr. 124. 128L 135 und137) und sich obendrein einen „Exzeß" auf dem Zensurbureau zu-schulden kommen lassen, der die Kriminaldeputation des Stadtgerichtszur Einleitung einer fiskalischen Untersuchung veranlaßt habe. Darauf-hin beantragte das Oberzensurkollegium (Wilken, Neander, Tzschoppeund Müller) am 27. September das sofortige Verbot des „Don Quichote" ;