BROCKHAUS' KONVERSATIONSLEXIKON 86
bürgerliche Freiheit und besonders um — Preßfreiheit bat. Er hattedamals seine jugendliche Begeisterung für die französische Revolu-tion längst abgeschüttelt und erwärmte sich vorerst für den englischenKonstitutionalismus, mit dem sich das Prinzip der Preßfreiheit nochvereinigen ließ. So recht ernst aber mochte es ihm nicht einmal da-mit sein, wenn er den König „zu groß" nannte, „um einen fruchtlosenund eben deshalb schädlichen Kampf mit kleinen Gegnern zu kämpfen"und daran den Rat schloß: „Darum sei Preßfreiheit das unwandel-bare Prinzip Ihrer Regierung." Später gab er selbst zu, daß Eitelkeitdie Haupttriebfeder zu diesem Sendschreiben gewesen sei, und diesemAffen gab er damit allerdings Zucker: die Broschüre machte größtesAufsehen; der König versprach sogar, sie zu — lesen, und selbstGoethe bedachte sie mit Lob und Tadel. Je mehr dann Gentz in dasLicht der österreichischen Gnadensonne rückte, um so peinlicherwirkte dieser schwarze Fleck auf seiner Vergangenheit; die liberalenSchriftsteller pflegten mit boshafter Vorliebe darauf hinzuweisen, undnoch in Karlsbad bei der Geburt der „Beschlüsse" soll Gentz dieÄußerung getan haben: nichts auf Erden sei ihm so teuer, das er nichtdarum hingäbe, wenn er diese seine Handlung ungeschehen und dasSchreiben ungedruckt machen könne. Ein Neudruck dieses Send-schreibens war es, womit Brockhaus den Dank der deutschen Verlegerfür die Karlsbader Beschlüsse abstattete. Er ließ sich von dem Origi-nalverleger Vieweg die Erlaubnis geben — den Autor fragte er natür-lich nicht, wodurch er sich mit seinem damals nachdrücklich geführtenKampf gegen den Nachdruck, besonders in Österreich, in einigenWiderspruch setzte —, ließ von seinem Freunde, Professor Hasse inDresden, ein anonymes Vorwort dazu schreiben, setzte, um die Zensur-bchörden irre zu führen, die Firma C. Frank und Comp, in Brüsseldarauf, sich selbst nur als Kommissionär, und betrieb den Druck soheimlich und schnell, daß schon im Dezember 1819, zwei Monate nachden Karlsbader Beschlüssen, diese Antwort darauf in ganz Deutsch-land und Österreich verbreitet war und allenthalben die reinste Freude,Schadenfreude, erweckte. Nicht einmal in Preußen verbot man dieSchrift, trotz des sehr anstößigen Vorworts. Der Staatskanzler v. Har-denberg entschied am 11. Februar 1820, man solle nicht durch einVerbot erst die Aufmerksamkeit auf „das bereits vergessene Mach-werk" lenken; sogar die Buchhändler gingen straffrei aus, die ohneausdrückliche Erlaubnis das im Ausland erschienene „Sendschreiben"verkauft hatten; sie entschuldigten sich damit, die Firma des Kommis-sionärs ohne weiteres als die des wirklichen Verlegers angesehen zuhaben, womit sie ja auch durchaus recht hatten (Preuß. Staatsarchiv,Rep. yy II G 2). Das Echo aus Wien klang etwas anders. Schonam 12. Januar 1820 hörte Brockhaus durch den österreichischen Ge-neralkonsul Adam Müller in Leipzig, mit dem er bis dahin ein gutes