URANIA 562
„spätere Mitteilung" bestand in einem Schreiben des preußischenGesandten v. Krusemarck an den Minister des Äußern, v. Bern-storff, vom 6. Februar 1822, worin gemeldet wurde, daß man inWien „nicht mehr gesonnen sei, jetzt einzelne Einschränkungen gegenBrockhaus eintreten zu lassen, dagegen aber die erste sich fernerdarbietende Gelegenheit ergreifen werde, sämtliche aus der Brock-hausschen Buchhandlung ausgehenden Werke eo ipso und ein fürallemal aus den österreichischen Staaten auszuschließen".
Fest steht nach der Eingabe des Polizeiministers jetzt, daß nichtSchuckmann, sondern König Friedrich Wilhelm III. selbst es war,der die Rezensur gegen Brockhaus vorgeschlagen hatte, und dieseTatsache wußte der Polizeiminister meisterhaft zu seinen Gunstenins Feld zu führen. Er ging sogar so weit, den Brief von Brockhausvom 15. April, von dem er nur den Auszug kannte, den ihm Harden-berg hatte zugehen lassen, eine „Schmähschrift" gegen sein Mini-sterium zu nennen. Aber diese „Schmähschrift" hatte dem Staats-kanzler eingeleuchtet und die „vorläufige Suspension" der Rezensurgegen Brockhaus zur Folge gehabt — Schuckmann war offenbar zumÄußersten entschlossen, als er diesen Hieb gegen Hardenberg wagte.
Zu seinem Bekenntnis, daß er die Kabinettsorder vom 9. vorläufigunausgeführt lasse, schrieb der König, anscheinend eigenhändig, anden Rand: „Ist sehr zu billigen", und der Sieg des Polizeiministerskonnte nicht vollständiger sein. Wie vorher der Polizeiminister,wurde jetzt der Staatskanzler durch folgende Kabinettsorder über-rascht:
„Aus dem anliegenden Bericht des Staats-Ministers von Schuck-mann vom uten d. M. werden Sie ersehen, daß der Grund, auswelchem die Verlags-Artikel des Buchhändlers Brockhaus zu Leipzigeiner Recensur unterworfen sind, um in Meine Staaten eingeführtzu werden, fortdauert und, weniger noch als früher, Veranlassungobwaltet, diese Anordnung aufzuheben. Ich habe, dem gemäß, demStaats-Minister von Schuckmann zu erkennen gegeben, daß die aufMeine Ordre vom cjten d. M. von ihm zu erlassenden Verfügungenausgesetzt bleiben sollen, und Sie von dieser Meiner Bestimmunghiedurch unterrichten wollen.
Berlin den i8ten May 1822.
Friedrich Wilhelm."
Und als nun Hardenberg säumte, den Befehl weiterzugeben, kamauf Schuckmanns dringende Mahnung vom 29. Mai der energischeBefehl des Königs zur „unverzüglichen Beförderung" der Kabinetts-order vom 18. Jetzt erst gab Hardenberg am 30. die Order an denPolizeiminister weiter; am selben Tag auch ließ er den am 22. schonentworfenen Brief an Brockhaus abgehen, worin er die Aufrecht-