URANIA 560
Eurer Königlichen Majestät Staaten entstehenden Folgen liegenohne weitere Bemerkung zu Tage. Sie bestehen nicht bloß in dernoch ungebundenen Zügellosigkeit der p. Brockhaus und seinerGleichgesinnten, sondern auch darin, daß bei denjenigen fremdenRegierungen, welche die als nützlich und wohltätig bewährten neue-ren Preßgesetze aufrecht erhielten, so wie bei dem gutgesinntenTheile des Publikums und bei den Behörden Ungewißheit und Zweifelüber die Fortdauer der Kraft und des Ernstes erregt werden dürften,mit welchen auf Eurer Königlichen Majestät Befehl dem Preß-Unfug bisher entgegen gewirkt worden.
Diese Wirkungen sind zu allen Zeiten nachtheilig, ganz besondersaber in der gegenwärtigen Zeit, in welcher außerhalb Deutschlandrevolutionaire und kriegerische Verhältnisse, welche die Feinde derinnern Ruhe lange herbeigewünscht haben, ihrer Entwicklung sichnähern, in Deutschland aber frühere revolutionäre Umtriebe zurgrößern Publicität gebracht werden, und neuere entdeckt und unter-sucht, und endlich in Eurer Königlichen Majestät Staaten die land-ständischen Verhältnisse nach einem System wieder hergestelltwerden, welches für das Glück Ihrer Länder ebenso wohlthätig, alsder Neuerungssucht und den Feinden des monarchischen Prinzipsverhaßt ist, alles Verhältnisse, welche reichhaltige Gegenstände fürdie Zügellosigkeit der Presse liefern, mithin eine größere Unge-bundenheit derselben nicht rathsam machen.
Die Verantwortlichkeit, welche Eure Königliche Majestät gegendie Verbreitung und Ankündigung anstößiger Schriften durch die-selbe Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 2ten Mai vorigen Jahres,worin Allerhöchst dieselben die Recensur der Brockhausschen Ver-lags-Artikel anordneten, mir aufzulegen geruhet haben, ist so wichtigund so schwer, als mein Bestreben treu und unermüdet, derselbenin ihrem ganzen Umfange zu genügen und jede Veranlassung derAllerhöchsten Unzufriedenheit und Ungnade zu entfernen. EurerKöniglichen Majestät Höchsteignen Anweisung folge ich daher nur,wenn ich das pflichtmäßige Bekenntniß freimüthig und ehrerbietigsthier niederlege, daß, wenn dazu unter den obgedachten besonderenVerhältnissen und einige Monate, nachdem der Buchhändler Brock-haus den Preß-Gesetzen auf eine so ausgezeichnete Art Trotz ge-boten hat, die angeordnete Recensur seiner Artikel aufgehoben,oder auch nur suspendiert werden sollte, und wenn mithin seineSchriften ohne vorhergehende diesseitige Prüfung angekündigt undverkauft werden dürfen, ich bei der äußersten Anstrengung außerStande bin, der mir Allerhöchst aufgetragenen Pflicht zu genügen.
Eurer Königlichen Majestät Allerhöchsten Erwägung und Be-stimmung unterwerfe ich in Ehrfurcht diese Betrachtungen, die ledig-lich durch mein pflichtmäßiges, treues Bestreben, Allerhöchstdero