Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
436
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436 Kleffel,

Vermögensausweis.Activa.

Baarer Bestand ultimo 1898 ...... 7875,97 M.

Hypotheken, Bankeinlagen eto ...... 88258,50 ,,

zusammen 96134,47 M.

Passiva .............

Ueberschuss der Activa ........ 96134,47 M.

(Gegen das Vorjahr mehr 16675,19 M.)Stand des Reservefonds 31, Deoember 1898 88258,50 M.

(Gegen das Vorjahr mehr 18120,75 M.)

Der Marine-Werft-Frauen-Verein in Danzig verwendete beieiner Einnahme von 3017,71 Mark, 3017,66 Mark zu ähnlichen Zwecken,wie sie in dem Bericht des Kieler Werft-Frauen-Vereins angegeben wurden.

Bei der Kaiserlichen Werft als Unfall-Versicherungsverband (Berufs-genossenschaft) waren, nach den oben bereits angezogenen Veröffent-lichungen des Reichs-Versicherungsamtes für das Jahr 1896, durch-schnittlich versichert 1992 Personen, von denen über 76 (38,15 pM.)Unfallanzeigen erstattet wurden. Entschädigungen wurden festgestelltfür 12 Personen (6,02 pM.), während aus den Vorjahren 54 entschädi-gungsberechtigte Unfälle im Bestand verblieben waren. Es starben 1,wurden dauernd völlig erwerbsunfähig 0, dauernd theilweise erwerbs-unfähig 7, vorübergehend erwerbsunfähig 4. EntschädidungsberechtigteHinterbliebene waren 1 Wittwe und 1 Kind. Die Ausgaben betrugen:

Heilverfahren........... 139,48 M.

Renten an Verletzte......... 14617,18 ,,

Beerdigung............ 78,02

Renten an Wittwen Getödteter..... 639,68 ,,

Abfindungen............

Renten an Kinder Getödteter . . . . . 635,09 ,,

An Krankenhäuser......... 110,00 ,,

Renten an Ehefrauen Verletzter . . . . 20,61 ,,

Renten an Kinder Verletzter . . . . . . 30,91 ,,

zusammen 16270,97 M.

Verwaltungskosten . . . .-... . . 887,86 M.

zusammen 17158,83 M.

Werft zu Wilhelmshaven.

Während, wie es im Eingang schon angedeutet wurde, auf derKaiserlichen Werft zu Wilhelmshaven die Krankenversorgung nach dengleichen Grundsätzen gehandhabt wird, wie sie für Kiel besprochen sind,stellte sich die Geschäftsübersicht der Betriebskrankenkasse für dasJahr wie folgt.

1. Procentverhältniss der satzungsmässigen Gesammtbeiträge (An-theile des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zusammen) zum Lohn

4y 2 pot.,

des satzungsmässigen Krankengeldes zum Lohn 66 2 / 3 pCt.