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perforirenden Bauoli- und Blaseirwunden, Katheterismus und Blasennaht.Hier ist eine aseptische Wundbehandlung möglich und erreichbar.
Wegen der Weiterbehandlung der Kriegsverletzungen muss auf'dieWerke von Mosetig-Moorhof, Seydel und Luhe verwiesen werden.
Es ist hier der Ort die Frage zu erörtern, ob in einem Zukunfts-kriege' die Zahl der jetzt etatsmässigen Krankenträger genügt.
Zunächst ist zu bemerken, dass die Kriege statt in gleichem Schrittemit der Vervollkommnung der Waffe blutiger zu werden, immer un-blutiger geworden sind. Auf Grund der Fischer und Richter'schenBerechnungen haben auch die absoluten Zahlen abgenommen.
Der Gesammtgefechtsverlust ist auf 20 pOt. berechnet worden, da-von sind 14 pCt. Verwundete, die Zahl der Fortzuschaffenden beträgt5 pCt. Das Schlachtfeld wird im Durchschnitt in 6—7 Stunden ab-geräumt sein. Schliesslich . sind nach der Krankenträgerordnung dieHoboisten und Hilfshoboisten heranzuziehen, die im Frieden ausgebildetsind; Nothtragen und Wagen lassen sich beitreiben; es ist also eineVermehrung des Transportpersonals nicht zu erwarten. Noch ein kurzesWort über die Rückwärtsbewegung. Die Truppenärzte haben nach derKriegs-Sanitäts-Ordnung für die Unterbringung der Verwundeten so langezu sorgen, bis Sanitätsdetachements in Thätigkeit treten oder die Unter-bringung in einem Lazareth möglich wird. Sie üben ihre Thätigkeitauch nach der feindlichen Besitznahme aus. Es wird so viel Personalund Material zurückgelassen, als unbedingt nöthig ist. Das Sanitäts-detachement schliesst sich zurückgängigen Bewegungen an, auch hierwird Personal unter dem Schutze der Genfer Convention zurückgelassen.
Nach der Schlacht — in der Ruhe — wird . seitens des Detache-ments der Ersatz des aufgebrauchten Materials angestrebt; hier wird vorAllem Verbandmaterial desinfieirt und sterilisirt. Die Befehlshaber sindverpflichtet, das Schlachtfeld nach Verwundeten und Gefallenen absuchenzu lassen.
Scheidet man die Kranken und Verwundeten in leichte und schwere,so ist damit schon der Anfang zur Evacuation, zur Krankenzerstreuunggemacht.. Ein Anhäufen von Verwundeten ist grundsätzlich zu verhüten,es treten deshalb nunmehr die Grundzüge einer AVeiterbeförderung desKranken und Verwundeten vom Hauptverbandplatz in ihr Recht. Leicht-verwundete sind deshalb sofort nach den Etappenstationen zu dirigiren,Leiohtkranke nach einer Leichtkrankensammelstelle im Etappenbereich.Ein Feldlazareth kann sich, ohne sich einzurichten (etabliren), der Leicht-verwundeten annehmen. "Die leitenden Sanitätsofficiere haben rechtzeitigauf das Vorhandensein von Fahrzeugen Bedacht genommen, wenn nichtetwa der Bedarf durch die Krankenwagen gedeckt werden kann. Stroh,Decken 'und sonstige Hilfsmittel, sowie Vorspann aller Art — leereLebensmittelwagen sind bereit gestellt.
Es handelt sich jetzt darum, die Verwundeten baldigst der Lazareth-zu überweisen. .