Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
322
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JORDAN 3 22

Und ob dadurch ein schönes Sein,Ein dreifach Menschenglück zusammenbricht:Den Herrn Minister von Falkenstein,Den kümmern solche Lappalien nicht.

Erst aber mußte er seine kriminellen Schulden bezahlen und diesechs Wochen Gefängnis abbrummen. Dann hieß es, wie zwei Jahrezuvor in Berlin: Fort aus Leipzig innerhalb acht Tage! Und imJanuar 1847 begab sich Jordan wieder auf die Wanderschaft. Frauund Kind ließ er zunächst in Leipzig. Sein Besitztum hatte er am11. Juni 1846 in der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" öffentlichausgeboten unter dem Stichwort: „Gezwungener freiwilliger Ver-kauf."

Aber wohin nun? Wo war er heimatsberechtigt und wo duldeteman ihn? Über dieses Problem entbrannte eine umständliche, fastgereizte Verhandlung zwischen den in Betracht kommenden B e 'hörden. Jordan war mit seinem Königsberger Paß nach Leipzig g e 'kommen. Da die sächsische Behörde gegen seine beabsichtigteNiederlassung keine Bedenken erhoben, hatte er sich von seinerHeimat (für ihn als geborenen Insterburger war Gumbinnen zu-ständig) die Entlassungsurkunde aus dem preußischen Staatsverbandausstellen lassen. Daraufhin hatte ihm das Landgericht des Ratszu Leipzig schriftlich bestätigt, daß er als Grundstückbesitzer in demDorfe Lindenau sich niedergelassen habe und „mithin in den Königl-Sächsischen Staatsverband aufgenommen werden solle", sobald erseine Unbescholtenheit und die Erledigug seiner Militärpflichtnachweise. Beides hatte er getan, er fühlte sich also ganz sicher.Um so größer war seine Überraschung, als man ihn plötzlich desLandes verwies und auf seinen Einspruch lächelnd erklärte: DasAufnahmeverfahren war mit dem Hauskauf und der Niederlassungin Lindenau noch keineswegs beendet! Bis jetzt sei er nur als„Hausgenosse" in Lindenau aufgenommen, aber noch nicht mitdem Grundstück „beliehen" und ebensowenig mit „dem Kgl. Säch-sischen Untertaneneide belegt". Er sei demnach noch immer preu-ßischer Untertan. Preußen aber berief sich auf die Entlassungs-urkunde und weigerte sich, ihn fürderhin als Staatsbürger anzu-erkennen; die Entlassung zurückzunehmen, könne man ihm nichtzumuten; komme Jordan nach Preußen zurück, so werde man ihn„nach Umständen als einen Fremdling dulden oder ausweisen". Sachsenaber wehrte sich mit Händen und Füßen gegen diese Überweisungeines Untertans, den der sächsische Gesandte v. Minckwitz in Berlinals „eines der exaltirtesten Subjekte" bezeichnete. Preußen mußtezuletzt klein beigeben und zugestehen, daß man den Flüchtlingletztenfalls „conventionsmäßig übernehmen und als Preußen aner-